Die Kritik über den Umgang der städtischen Sozialhilfestelle mit ihren Klient:innen reißt auch im neuen Jahr nicht ab. Einem Medienbericht zufolge muss eine junge Linzerin ihre Mutter auf Unterhalt klagen, um weiterhin Sozialhilfe zu erhalten. Dem nicht genug lehnt die Behörde einen dazu vor Gericht ausgehandelten Vergleich zwischen Mutter und Tochter ab – der es auch der Mutter ermöglichen würde, finanziell über die Runden zu kommen – und verlangt höhere Unterhaltszahlungen.
„Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass es hier an Fingerspitzengefühl und Augenmaß mangelt. Dass ausgerechnet der Sozialbereich eine derartige Vollzugspraxis an den Tag legt, ist eine Schande für die Stadt. Die Sozialreferentin und die Geschäftsbereichsleitung müssen diesen unwürdigen Umgang mit Menschen, die dringend Unterstützung benötigen, endlich abstellen“, betont die Grüne Sozialsprecherin Julia Mandlmayr.
Seit Monaten kritisieren Sozialorganisationen den Sozialhilfevollzug in der Landeshauptstadt und haben Ende des Vorjahres öffentlich eine humanere Vollzugspraxis im Umgang mit Antragsteller:innen gefordert. „Nachdem diese Missstände mittlerweile lange bekannt sind und immer wieder konkrete Fälle publik werden, müssen die Sozialreferentin und der Geschäftsbereichsdirektor endlich dafür sorgen, dass die Praxis im Umgang mit Klient:innen geändert wird“, hält Mandlmayr fest.
Dazu passt ins Bild, dass die Zahl der Beschwerden gegen Bescheide nach dem oberösterreichischen Sozialhilfeausführungsgesetz zwischen Jänner und Ende Juni des Vorjahres im gesamten Bundesland nicht so hoch gewesen ist, wie in Linz.
Klar ist, dass die gesetzliche Grundlage, auf deren Basis die Auszahlung der Sozialhilfe erfolgt, dringend reformiert gehört. „Dass hier auf diese restriktiven gesetzlichen Regelungen in der Vollzugspraxis der Stadt Linz noch eins draufgesetzt wird, ist aber beschämend. Rechtlicher Ermessensspielraum muss zugunsten der Menschen genutzt werden. Es kann nicht sein, dass die Sozialhilfe in Linz zu so vielen Beschwerden und Verwerfungen führt. In unserer Gesellschaft darf niemand im Stich gelassen werden. Es ist dringend erforderlich, Änderungen im Umgang mit den Klient:innen herbeizuführen und endlich damit aufzuhören, ihnen noch zusätzlich das Leben schwer zu machen. Das zeigt der heute in die Öffentlichkeit gelangte Fall einmal mehr deutlich“, so Mandlmayr abschließend.