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Montag, 26. Februar 2024

Linzer Stadtbäuer:innenförderung

Neues Förderprogramm wird dem Gemeinderat vorgelegt

Seit 1993 läuft mit Erfolg ein besonderes Programm zur Förderung von ökologisch orientierten Landschaftspflegemaßnahmen durch die Linzer Stadtbäuer:innen, die so genannte Stadtbäuer:innenförderung. Der jährlich mit 90.000 Euro dotierte Fonds soll die in Linz wirtschaftenden Landwirt:innen bei der Umsetzung von ökologischen Maßnahmen unterstützen. Damit engagiert sich die Stadt Linz auch im Vergleich zu anderen Städten besonders bei der Unterstützung von Biodiversitätsmaßnahmen in der Landwirtschaft. Insgesamt sind 2023 an die 60 Anträge bewilligt worden. 

„Mit unserer Förderung unterstützen wir die Landwirt:innen beispielsweise beim Erhalt und der Pflege von artenreichen Wiesen und Böschungen, Ackerrandstreifen und Rainen. Wir müssen alles tun, um unsere heimische Pflanzen- und Tierwelt und somit intakte Lebensräume zu schützen und zu erhalten. Mein Dank gilt den Mitarbeiter:innen der Naturkundlichen Station und natürlich den Landwirt:innen, die gemeinsam zum aktiven Natur- und Artenschutz beitragen“, so Naturschutzreferentin Klimastadträtin Mag.a Eva Schobesberger. 

Nach mehr als 30-jährigem Bestehen soll nun die Förderungsrichtlinie „Förderung für die ökologische Pflege von landwirtschaftlichen Flächen in der Stadt Linz“ künftig eine noch bessere Abgrenzung zum parallellaufenden österreichweiten Förderprogramm ÖPUL – Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft – ermöglichen. Auch kleine landwirtschaftliche Betriebe, die nicht am ÖPUL teilnehmen können, sollen damit angesprochen werden. 

Ziel ist es, ein einzigartiges Förderprogramm für Landwirt:innen, die den Grüngürtel von Linz pflegen und erhalten, anzubieten. Dabei sollen naturschutzfachlich wertvolle Landschaftselemente bewahrt und die Neuschaffung ebensolcher angeregt werden. Die Erhaltung und Förderung einer mosaikartigen Landschaftsstruktur ist ein wichtiges und wirkungsvolles Werkzeug, um dem drastischen Biodiversitätsrückgang entgegenzuwirken. Der entsprechende Antrag wird in der nächsten Sitzung des Linzer Gemeinderats am 21. März zur Beschlussfassung vorgelegt. Für die Landwirt:innen soll in weiterer Folge eine Infoveranstaltung stattfinden.

Vorbereitung des neuen Förderprogramms

Die Naturkundliche Station ist für die Abwicklung, Bearbeitung und Auszahlung der Förderung grundsätzlich zuständig. Weiters sind die Mitarbeiter:innen laufend mit den Stadtbäuer:innen in Kontakt und beraten über ökologische und naturschutzrelevante Inhalte. Das überarbeitete Förderprogramm spiegelt aktuelles Fachwissen über die Naturräume in Linz wider. Veränderte Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Aufhebung der Bergbäuer:innenzonierung und Maßnahmen, die auch über andere Fördermöglichkeiten (Naturaktives OÖ) abgedeckt sind, wurden ebenfalls berücksichtigt.

Bereits vor der Überarbeitung der bestehenden Förderung wurde eine allgemeine Umfrage bei allen betroffenen Landwirt:innen durchgeführt. Die hohe Rücklaufquote ließ auf eine große Bereitschaft zur aktiven Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen auf deren eigenen Flächen schließen.

Im Zuge der Erarbeitung der speziellen „Förderungsrichtlinie für die ökologische Pflege von landwirtschaftlichen Flächen in der Stadt Linz“ wurde dann ein Abstimmungstreffen mit Fachreferent:innen der Landwirtschaftskammer Oberösterreich und der Dienststellenleitung der Bezirksbauernkammer Linz-Urfahr abgehalten.

Förderprogramm: Maßnahmen und deren Auswirkungen

Folgende förderbare Maßnahmen beinhaltet das Förderprogramm, das dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird: 

  • Ökologische Grünlandbewirtschaftung und Pflege von Wiesenböschungen

Diese Fördermaßnahme zielt vor allem auf kleine Wiesenflächen oder Teile von größeren Mähwiesen ab, und soll zur Etablierung einer Mosaikstruktur im Landschaftsbild sowie zur Vernetzung von Lebensräumen führen. Durch den Verzicht auf aktive Düngung sollen den Wiesen und Wiesenböschungen (meist an Geländekanten, Feldwegen, Wanderwegen) Nährstoffe entzogen werden und Lebensräume für angepasste Pflanzenarten der immer seltener werdenden Biotoptypen Halbtrockenrasen, Mager- und artenreichen Fettwiesen entstehen. Besonders die stark im Rückgang befindliche Biodiversität von Insekten wird durch diese Maßnahme von einem vielfältigen und reichhaltigen Blütenangebot profitieren. 

Die Höhe der Förderung ergibt sich je nach Bewirtschaftungsaufwand und wird mit entsprechenden Fördersätzen honoriert. Ziel ist es, viele kleinere Flächen zu fördern und den Pflegeaufwand entsprechend abzugelten. Diese Maßnahme soll vor allem die Grünlandbetriebe im Norden der Stadt ansprechen.

  • Anlage und Pflege von Ackerrainen

Ackerraine sind Grünlandstreifen zwischen zwei Ackerflächen. Ziel ist es, auf diesen Flächen die Tier- und Pflanzenwelt der Feldflur sowie die Vernetzung von Lebensräumen zu fördern. Es sollen der Flurbereinigung entgegengewirkt und verlorengegangene Landschaftselemente wiederhergestellt werden.

Durch die gegenständliche Förderung soll sowohl die Neuanlage als auch die Pflege attraktiv gestaltet werden, indem die Kosten für hochwertiges Saatgut bei Erstanlage bis zu 100 Prozent übernommen werden und zusätzlich eine Flächenförderung für die Pflege in den Folgejahren zum Tragen kommt. 

  • Pflege von Ackerrandstreifen

Ackerrandstreifen sind Grünland- oder Brachestreifen zwischen Ackerfläche und ökologisch wertvollen Flächen wie Laubmischwald, Hecke, Gewässer, Feuchtwiese oder Magerwiese.
Ziel ist die Schaffung von ökologisch wertvollen Pufferstreifen zwischen Kulturflächen und angrenzenden Biotopen (Wälder, Hecken, Blumenwiesen, Sümpfe oder Teiche) und eine Verringerung des Eintrages von Dünge- und Spritzmittel auf ökologisch wertvollen Flächen. Ackerrandstreifen vernetzen Biotope miteinander, indem sie Lebensräume und Ausbreitungsachsen für unterschiedliche Tier- und Pflanzenarten bieten. 

  • Förderung des Instandhaltungs- und Verjüngungsschnitts von Obstbäumen auf Streuobstwiesen

Streuobstwiesen sind durch den Wandel der Bewirtschaftungsweise unserer Kulturlandschaft vom Aussterben bedroht. Eine Nutzung des Obstes mit anschließender Verarbeitung und Veredelung ist in vielen Betrieben nicht mehr rentabel. Insbesondere für zahlreiche heimische Vogelarten sind Streuobstwiesen ein sehr wertvoller Lebensraum. Alte Obstbäume bieten Unterschlupf für eine Vielzahl von Organsimen, die auf spezielle Kleinlebensräume wie Baumhöhlen angewiesen sind. Die Pflege der Jungbäume sowie der besonders erhaltenswerten Altbäume stellt einen beträchtlichen Aufwand für Landwirt:innen dar. 

Im Rahmen dieser Förderung wird der Pflege- und Verjüngungsschnitt von Obstbäumen unterstützt, Ziel der Fördermaßnahme ist der Erhalt gesunder Obstbäume und deren positive Auswirkung auf die Biodiversität im Stadtgebiet. 

  • Förderung von stehendem Totholz (Obstbäume)

Im Offenland sind besonders Streuobstwiesen und Einzelbäume von alten Obstsorten eine wichtige Sitzwarte für Vögel und strukturgebendes Element in der Landschaft. Diesen Zweck erfüllen sie auch nach dem Absterben. Stehendes Totholz ist wichtiger Lebensraum für holzbewohnende Insekten wie auch für höhlenbrütende Vögel, Eichhörnchen oder Haselmäuse, da es oft große Höhlen bietet. Der Erhalt dieser Totholz-Strukturen fördert die Biodiversität im landwirtschaftlichen Umfeld.

Hintergrund: Veränderte Lebensräume – Stadtnatur erhalten

Die Klimakrise und die Biodiversitätskrise sind zwei der zentralen Umweltprobleme unserer Zeit, die eng miteinander verknüpft sind. Die Klimakrise, gekennzeichnet durch globale Erwärmung, Veränderungen der Niederschlagsmuster und Zunahme extremer Wetterereignisse, wirkt sich direkt auf die Biodiversität aus. Eine steigende Anzahl von Arten ist durch den Klimawandel bedroht, da sich ihre natürlichen Lebensräume verändern, verkleinern oder verschwinden. Der Verlust an Biodiversität wiederum verstärkt die Klimakrise, da die Natur wichtige Funktionen im Kohlenstoffkreislauf übernimmt, indem sie CO₂ aus der Atmosphäre aufnimmt und speichert.

Um Stadtnatur zu erhalten, ist eine ausgewogene Balance zwischen Erhaltung reifer Ökosysteme, Ergänzung verloren gegangener Schlüsselhabitate und Erneuerung entwerteter Strukturen essenziell.

Die Stadt Linz hat sich zum Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein. Grundlage dafür ist die Klimastrategie, in der auch die Förderung der Biodiversität ein Schwerpunkt ist. Nicht nur durch die Stadt selbst werden seither wichtige Ökologisierungsinitiativen umgesetzt. Über den Linzer Klimafonds wurden zudem bereits verschiedenste Projekte zur Unterstützung der Artenvielfalt auf dem Weg gebracht.

Das Klimawandelanpassungskonzept „Zukunft Linz“ dient als grundlegende Leitlinie für die notwendige Klimawandelanpassung der Stadt Linz. Das Konzept legt – gemeinsam mit dem Klimaneutralitätskonzept – die zentrale Basis für die Klimaarbeit der Stadt Linz in den nächsten Jahren. Unmittelbar unterstützt es die Stadt darin, im eigenen Wirkungsbereich direkte Maßnahmen umzusetzen und die städtischen Ziele zur Anpassung zu erfüllen. Der Erhalt der Biodiversität ist eines von zehn strategischen Zielen des städtischen Klimawandelanpassungskonzepts. 

Text- und Fotoquelle: Stadt Linz 

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