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Dienstag, 25. April 2023

"Avrasya"-Feier in Linzer Schule: Richtlinien zur Vermietung städtischer Räumlichkeiten einhalten

Vereine mit Nähe zu rechtsextremen Gruppierungen dürfen in städtischen Gebäuden keinen Platz haben

Einem Medienbericht und Facebook-Fotos zufolge hat der umstrittene Verein „Avrasya“, der regelmäßig im Umfeld der als rechtsextrem eingestuften „Grauen Wölfe“ in Erscheinung getreten ist, vor wenigen Tagen eine Veranstaltung in der Linzer Goetheschule abgehalten. „Gruppierungen, die immer wieder mit äußerst rechten Umtrieben aufgefallen sind, dürfen in städtischen Räumlichkeiten keinen Platz haben. Hier ist der Liegenschaftsreferent gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Vereine, die Spaltung und Hetze propagieren, keine Veranstaltungen in städtischen Gebäuden abhalten können“, macht Klubobmann Helge Langer deutlich.  

Der Verein „Avrasya“ ist in den vergangenen Jahren mehrmals negativ in Erscheinung getreten und daraufhin auch aus dem städtischen Integrationsbeirat ausgeschlossen worden. So hatte sich ein Funktionär im Jahr 2016 mit dem „Wolfsgruß“ – dem Gruß türkischer Faschist:innen – im Weiheraum der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen ablichten lassen.  In der Vergangenheit haben sich auch immer wieder führende Linzer SPÖ-Politiker, darunter der Bürgermeister, mit Verteter:innen des nationalistischen Vereines gezeigt.

Liegenschaftsreferent ist gefordert

„Äußerst rechtes Gedankengut darf in einer weltoffenen Stadt wie Linz keinen Platz haben. Es ist daher nicht zu akzeptieren, dass Organisationen wie ‚Avrasya‘ die Erlaubnis bekommen, in städtischen Räumlichkeiten Treffen abzuhalten“, ist Langer überzeugt. Noch dazu, da die Stadt Linz bereits 2018 im Liegenschaftsausschuss einen Richtlinienkatalog zur Vermietung städtischer Gebäude beschlossen hat. Dieser sieht vor, dass Gruppierungen, die faschistisches Gedankengut verbreiten, keinen Platz in Räumlichkeiten der Stadt bekommen. „Diese Vermietungskriterien müssen aber auch eingehalten werden. Hier ist der Liegenschaftsreferent gefordert“, betont Langer abschließend.    

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