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Mittwoch, 4. September 2024

Sperre von Stadtwanderweg nicht rechtens

Urteil ist richtungsweisend und im Sinne der Spaziergänger:innen

Die teilweise Sperre des Urfahraner Brandstetterweges auf dem Pöstlingberg durch einen Grundstückseigentümer ist rechtswidrig: Zu diesem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil ist einem heutigen Medienbericht zufolge das Bezirksgericht gekommen. „Damit ist klar, dass auf den Linzer Stadtwanderwegen das bestehende Wegerecht für die Öffentlichkeit Bestand hat. Diese Entscheidung ist zu begrüßen und im Sinne der vielen Spaziergänger:innen, die gerne auf den Linzer Stadtwanderwegen unterwegs sind“, kommentiert Klubobmann Helge Langer die nun bekannt gewordene Gerichtsentscheidung.

Stadtwanderwege müssen frei zugänglich bleiben

Immer wieder ist das Wandervergnügen in den vergangenen Jahren durch Einschränkungen auf Spazierwegen empfindlich eingeschränkt worden. So auch am Brandstetterweg, wo laut einer Pressemitteilung der Stadt Linz vom Mai 2024 eine Engstelle im oberen Teil abgesperrt und damit der einzige Zugang zur Samhaberstraße nicht mehr passierbar ist. „Nachdem offensichtlich keine einvernehmliche Lösung sichergestellt werden konnte, war der Gang der Stadt vor Gericht die notwendige Konsequenz. Das nun vom Bezirksgericht gefällte Urteil hat hoffentlich Signalwirkung, dass Linzer Stadtwanderwege für die Öffentlichkeit begehbar bleiben müssen und nicht einfach abgesperrt werden dürfen. Gleichzeitig müssen sich die Spaziergänger:innen bewusst sein, dass sie bei der Benützung der Linzer Stadtwanderwege teils auf privatem Grund unterwegs sind und ein entsprechendes Verhalten an den Tag legen sollten“, spricht sich Langer für gegenseitige Rücksichtnahme aus.    

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