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22.10.2026 Pressemeldung

Stadtarchiv beleuchtet bisher wenig beachtete Schicksale

Neue wissenschaftliche Publikation untersucht die Verfolgung homosexueller Menschen während der NS-Diktatur in Linz

Eine Kontaktanzeige in der Zeitung, eine Begegnung an einem öffentlichen Ort oder die Denunziation durch andere Menschen konnten während des Nationalsozialismus in Linz zum Ausgangspunkt strafrechtlicher Ermittlungen werden. Menschen gerieten aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Homosexualität ins Visier der Justiz. Welche Mechanismen hinter dieser Verfolgung standen, welche Rolle Gerichte und Behörden spielten und welche Auswirkungen die Verfahren auf das Leben der Betroffenen hatten, untersucht die neue Publikation des Archivs der Stadt Linz „Verfolgt, verurteilt, vergessen? Als homosexuell Angeklagte in den Linzer Gerichtsakten 1938–1945“. Der wissenschaftliche Sammelband widmet sich einem lange wenig beachteten Kapitel der Linzer Stadtgeschichte. Auf Grundlage erhaltener Gerichtsakten zeichnet die Forschungsarbeit die Verfolgung homosexueller Menschen während der nationalsozialistischen Herrschaft nach. Die Beiträge verbinden die Untersuchung rechtlicher Grundlagen und staatlicher Verfolgungsmechanismen mit statistischen Auswertungen und konkreten Lebensgeschichten. Sie machen sichtbar, wie tief die strafrechtliche Verfolgung in das Privatleben der Menschen eingriff und welche Konsequenzen bereits der Verdacht auf homosexuelle Kontakte haben konnte. Die Publikation erweitert damit die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit der Stadt um einen bisher unzureichend erforschten Bereich. Sie richtet den Blick insbesondere auf Menschen, deren Erfahrungen über Jahrzehnte kaum Eingang in die öffentliche Erinnerung fanden.

 

„Die Aufarbeitung unserer Geschichte darf nicht bei jenen Menschen enden, deren Schicksale bereits Teil der öffentlichen Erinnerung sind. Wir müssen auch jene sichtbar machen, über deren Verfolgung und Leid jahrzehntelang geschwiegen wurde. Mit dieser Publikation schließt das Archiv der Stadt Linz eine wichtige Lücke in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Linz zählt damit zu den ersten Städten Österreichs, die sich in einem eigenen umfassenden wissenschaftlichen Sammelband mit der Verfolgung homosexueller Menschen während der NS-Zeit beschäftigen. Besonders wichtig ist mir, dass die Forschung nicht bei der Darstellung von Gesetzen und staatlichen Institutionen stehen bleibt. Sie zeigt anhand konkreter Schicksale, wie Diskriminierung und Verfolgung das Leben von Menschen zerstören konnten. Für die Bildungsarbeit unserer Stadt ist dieser Sammelband deshalb von besonderem Wert. Er ermöglicht es, jungen Menschen anhand historischer Ereignisse aus Linz zu vermitteln, welche Folgen Ausgrenzung und die Missachtung grundlegender Rechte haben können. Die Auseinandersetzung mit dieser Vergangenheit ist ein wichtiger Teil unserer Verantwortung als Stadt. Ich danke dem Stadtarchiv und allen beteiligten Wissenschaftler*innen für ihren Beitrag zu einer Erinnerungskultur, die auch lange verdrängte Erfahrungen sichtbar macht“, betont Bildungsreferentin Stadträtin Mag.a Eva Schobesberger.

 

„Die Verfolgung homosexueller Menschen während des Nationalsozialismus gehört zu jenen Kapiteln unserer Geschichte, deren gesellschaftliche Aufarbeitung besonders lange auf sich warten ließ. Menschen wurden aufgrund ihrer sexuellen Orientierung kriminalisiert, ausgegrenzt und ihrer Freiheit beraubt. Viele Betroffene mussten auch nach 1945 mit Diskriminierung und Stigmatisierung leben. Die jahrzehntelange Strafbarkeit homosexueller Handlungen erschwerte es ihnen, über ihre Erfahrungen zu sprechen und Anerkennung für das erlittene Unrecht zu erhalten. Die nun vorliegende Publikation macht diese Geschichte sichtbar und gibt den Erfahrungen der Betroffenen einen Platz in der Erinnerungskultur unserer Stadt. Sie erinnert uns daran, dass Gleichberechtigung und gesellschaftliche Akzeptanz keine Selbstverständlichkeit sind. Als Stadt Linz tragen wir Verantwortung dafür, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität in Freiheit, Sicherheit und Würde leben können. Die wissenschaftliche Beschäftigung mit unserer Vergangenheit zeigt, weshalb wir Diskriminierung in jeder Form entschieden entgegentreten müssen. Denn eine offene Gesellschaft zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie das erlittene Unrecht anerkennt und daraus Konsequenzen für die Gegenwart zieht“, erklärt Vizebürgermeisterin Karin Leitner.

 

„Die Erforschung der Verfolgung homosexueller Menschen stellt die Geschichtswissenschaft vor besondere Herausforderungen. Über viele Betroffene wissen wir heute vor allem deshalb etwas, weil Gerichte und Behörden ihre privaten Beziehungen zum Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen machten. Die überlieferten Akten sind wichtige historische Quellen, dokumentieren allerdings in erster Linie die Sichtweise der damaligen Strafverfolgungsbehörden. Für unser Forschungsprojekt haben wir die erhaltenen Gerichtsakten systematisch erfasst und ausgewertet. Dadurch können wir sowohl Strukturen der Verfolgung untersuchen als auch einzelne Fälle genauer betrachten. Gemeinsam mit Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Fachrichtungen entstand auf dieser Grundlage ein breites Bild der Verfolgungspraxis in Linz. Dabei war es uns besonders wichtig, die historischen Quellen kritisch zu interpretieren und die unterschiedlichen Lebenssituationen der Betroffenen zu berücksichtigen. Die Publikation erweitert die bisherige Forschung zur NS-Geschichte in Linz und schafft zugleich eine Grundlage für weitere Untersuchungen. Sie zeigt, dass historische Aufarbeitung ein fortlaufender Prozess ist, bei dem wir immer auch hinterfragen müssen, welche Menschen und Erfahrungen bislang zu wenig berücksichtigt wurden“, unterstreicht Archivdirektor Mag. Johannes Kaska, MA.

 

Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit gehört seit Jahrzehnten zu den zentralen Aufgaben des Archivs der Stadt Linz. Einen wesentlichen Beitrag dazu leistete die 2001 erschienene zweibändige Publikation „Nationalsozialismus in Linz“. Sie untersuchte zahlreiche Aspekte der nationalsozialistischen Herrschaft und ihrer Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft. Die Verfolgung homosexueller Menschen fand darin allerdings keinen eigenständigen Platz.

 

Mit dem neuen Sammelband greift das Stadtarchiv diese Forschungslücke auf. Die Publikation untersucht erstmals in dieser Breite die Verfolgung von Menschen aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Homosexualität durch die Linzer Justiz während der NS-Zeit. Sie verbindet die rechtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen mit Untersuchungen der konkreten Verfolgungspraxis. Erste wissenschaftliche Vorarbeiten für den oberösterreichischen Raum leisteten Albert Knoll und Thomas Brüstle bereits 2005. Ihre Untersuchung wertete Linzer Gerichtsakten aus und schuf wichtige Grundlagen für die weitere Forschung. Das aktuelle Projekt baut auf diesen Erkenntnissen auf und erweitert sie durch eine systematische Erfassung der erhaltenen relevanten Akten und zusätzliche wissenschaftliche Fragestellungen.

 

Der Linzer Stadtsenat beschloss das Forschungsprojekt am 17. August 2023. Das Archiv der Stadt Linz übernahm die wissenschaftliche Umsetzung und arbeitete dafür mit Expert*innen unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen. Die nun vorliegende Publikation dokumentiert die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit. Ihre zehn Beiträge einschließlich eines Interviews behandeln die Verfolgung homosexueller Menschen aus rechtshistorischer, gesellschaftlicher und biografischer Perspektive. Neben den Strukturen staatlicher Repression stehen insbesondere die persönlichen Erfahrungen der Betroffenen im Mittelpunkt.

Gerichtsakten dokumentieren die systematische Verfolgung

Die wissenschaftliche Grundlage des Forschungsprojekts bilden insbesondere Gerichtsakten aus den Jahren 1938 bis 1945, die im Oberösterreichischen Landesarchiv aufbewahrt werden. Sie dokumentieren Ermittlungen, Anklagen und gerichtliche Entscheidungen gegen Menschen, denen gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen vorgeworfen wurden. Für die Untersuchung erfasste das Stadtarchiv die erhaltenen relevanten Unterlagen in einer eigens aufgebauten Datenbank. Diese ermöglicht sowohl statistische Auswertungen als auch gezielte Untersuchungen einzelner Verfahren. Dokumentiert wurden unter anderem Angaben zu Beschuldigten, beteiligtem Gerichtspersonal, Richter*innen, Zeug*innen, Tatvorwürfen und Verfahrensabläufen. Durch den systematischen Vergleich der Akten lassen sich Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen einzelnen Verfahren erkennen. Ebenso können Zusammenhänge zwischen Ermittlungen sichtbar werden, die bei der isolierten Betrachtung einzelner Fälle möglicherweise verborgen geblieben wären.

 

Der Historiker Thomas Buchner, der auch für den Aufbau der Datenbank verantwortlich zeichnete, untersucht in seinem Beitrag „Die strafrechtliche Verfolgung von Homosexualität in Linz und Oberösterreich (1938–1945). Ausmaß – Betroffene – Konsequenzen“ die überlieferten Verfahren. Seine statistische Auswertung ordnet die Ergebnisse in den größeren Zusammenhang der österreichischen Verfolgungsgeschichte ein und ermöglicht Vergleiche mit anderen wissenschaftlichen Untersuchungen.

 

Die Arbeit mit historischen Gerichtsakten verlangt besondere Sorgfalt. Die Unterlagen entstanden innerhalb eines staatlichen Systems, das gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen kriminalisierte. Sie spiegeln deshalb vor allem die Perspektive der damaligen Strafverfolgungsbehörden wider. Aussagen der Beschuldigten stehen häufig im Zusammenhang mit Ermittlungen und Gerichtsverfahren, die erhebliche Konsequenzen für ihr Leben haben konnten. Nicht jede Person, die in den Akten als homosexuell bezeichnet wurde, verstand sich selbst auch auf diese Weise. Ebenso müssen jene Verfahren differenziert betrachtet werden, in denen neben dem Vorwurf homosexueller Handlungen weitere strafrechtliche Anschuldigungen eine Rolle spielten. Die wissenschaftlichen Beiträge berücksichtigen diese Besonderheiten der Quellenlage. Sie verbinden statistische Analysen mit einer kritischen historischen Interpretation und ermöglichen damit eine differenzierte Darstellung der Verfolgungspraxis.

Einzelschicksale geben Einblick in die Verfolgungspraxis

Besondere Aufmerksamkeit widmet der Sammelband den konkreten Auswirkungen der strafrechtlichen Verfolgung auf das Leben der betroffenen Menschen. Mehrere Beiträge untersuchen einzelne Verfahren und gesellschaftliche Situationen, die Einblicke in die Lebensrealitäten homosexueller Menschen während des Nationalsozialismus ermöglichen.

 

Ein Schwerpunkt liegt auf der Verfolgung homosexueller Frauen. Das österreichische Strafgesetzbuch erfasste im Unterschied zur damaligen deutschen Rechtslage auch gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Frauen. Damit konnten Frauen in Österreich während der nationalsozialistischen Herrschaft aufgrund ihrer Homosexualität strafrechtlich verfolgt werden.

 

Natascha Bobrowsky untersucht in ihrem Beitrag „Verfahren nach § 129 Ib StG gegen Frauen. Landesgericht Linz 1938–1945“ entsprechende Gerichtsverfahren. Die Forschungsarbeit beleuchtet einen Bereich, der in der historischen Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung lange Zeit vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit erhielt.

 

Eine weitere Form der Verfolgung behandelt Gerhard Obermüller am Beispiel der Barmherzigen Brüder. Die Nationalsozialisten nutzten den Vorwurf homosexueller Handlungen gezielt, um gegen Angehörige des Linzer Ordens vorzugehen. Die Untersuchung zeichnet die gerichtlichen Verfahren nach und zeigt, wie die Strafverfolgung für politische Zwecke instrumentalisiert werden konnte.

 

Die unterschiedlichen Fallstudien zeigen, wie vielfältig die Ausgangspunkte staatlicher Verfolgung waren. Persönliche Begegnungen, Anzeigen, Denunziationen und politische Interessen konnten dazu führen, dass Menschen ins Visier der Justiz gerieten.

Von der nationalsozialistischen Justiz bis zum Konzentrationslager

Die staatliche Verfolgung homosexueller Menschen in Österreich begann lange vor dem Nationalsozialismus. Bereits im Mittelalter sind entsprechende Verfolgungsmaßnahmen nachgewiesen. In der Frühen Neuzeit konnten gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen mit dem Tod bestraft werden. Kaiser Joseph II. hob diese Todesstrafe 1787 auf.

 

Bereits vor der nationalsozialistischen Machtübernahme verzeichnete Österreich im europäischen Vergleich eine besonders intensive gerichtliche Verfolgung homosexueller Menschen. Während der nationalsozialistischen Herrschaft verschärfte sich die Verfolgung erheblich. In Deutschland erweiterten die Nationalsozialisten 1935 den Anwendungsbereich des Paragrafen 175 des Reichsstrafgesetzbuches. Nach dem „Anschluss“ Österreichs blieb die österreichische Strafbestimmung zunächst bestehen. Die nationalsozialistische Rechtsprechung verschärfte jedoch auch hier die Verfolgung homosexueller Menschen.

 

Neben gerichtlichen Verurteilungen drohten den Betroffenen weitere Formen staatlicher Repression. Dazu gehörte die Einweisung in Konzentrationslager. Homosexuelle Männer, die in Konzentrationslagern dieser Häftlingskategorie zugeordnet wurden, mussten den rosa Winkel als Kennzeichnung tragen. Sie waren schweren Misshandlungen und lebensbedrohlichen Haftbedingungen ausgesetzt. Für viele endete die Verfolgung tödlich.

 

Ein eigener Beitrag von Elisa Frei beschäftigt sich mit dem Forschungsstand zur queeren Geschichte des Konzentrationslagerkomplexes Mauthausen. Die Untersuchung beleuchtet sowohl Menschen, die aufgrund des Vorwurfs der Homosexualität inhaftiert waren, als auch den Umgang mit Homosexualität innerhalb des Lagersystems.

 

Die wissenschaftliche Beschäftigung mit diesem Bereich erfordert unterschiedliche Quellen und Forschungsmethoden. Die Geschichte homosexueller Häftlinge lässt sich nicht ausschließlich anhand strafrechtlicher Verurteilungen nachvollziehen. Ebenso ist zwischen den verschiedenen Formen der Verfolgung und den jeweiligen Haftbedingungen zu unterscheiden.

 

Der Beitrag über Mauthausen erweitert die Perspektive der Publikation über die Linzer Gerichtsverfahren hinaus. Er verdeutlicht, welche schwerwiegenden Folgen die nationalsozialistische Verfolgung homosexueller Menschen haben konnte und weshalb diese Opfergruppe in der historischen Auseinandersetzung mit dem Konzentrationslagersystem besondere Aufmerksamkeit verdient.

Die Verfolgung setzte sich nach 1945 fort

Mit dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft 1945 endete die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen in Österreich nicht. Die bereits 1852 eingeführte Bestimmung des § 129 Ib StG blieb auch in der Zweiten Republik in Kraft. Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen waren weiterhin strafbar.

 

Die gerichtliche Verfolgung intensivierte sich nach dem Krieg. Die Zahl der Verurteilungen erreichte 1955 einen Höchststand. Auch Menschen, die bereits während des Nationalsozialismus aufgrund ihrer Homosexualität verfolgt worden waren, mussten weiterhin mit gesellschaftlicher Ausgrenzung und Stigmatisierung leben.

 

Erst 1971 hob Österreich das allgemeine strafrechtliche Verbot homosexueller Handlungen zwischen Erwachsenen auf. Weitere diskriminierende Sonderbestimmungen blieben allerdings bestehen. Bis zur Aufhebung der letzten entsprechenden Strafbestimmungen dauerte es bis 2002.

 

Diese rechtliche Kontinuität erschwerte über Jahrzehnte die gesellschaftliche Anerkennung homosexueller Menschen als Opfer des Nationalsozialismus. Wer aufgrund seiner sexuellen Orientierung verfolgt worden war, musste auch nach 1945 mit der Stigmatisierung als Straftäter:in leben. Das wirkte sich auf die Möglichkeiten aus, über persönliche Erfahrungen zu sprechen und Anerkennung für das erlittene Unrecht zu erhalten.

 

Die ausdrückliche Anerkennung homosexueller Menschen als Opfer des Nationalsozialismus im österreichischen Opferfürsorgegesetz erfolgte erst 2005. Einen weiteren Schritt setzte Österreich mit dem am 1. Februar 2024 in Kraft getretenen Bundesgesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung und Entschädigung. Dieses hebt diskriminierende strafgerichtliche Urteile aus der Zweiten Republik auf, soweit die betroffenen Handlungen bei verschiedengeschlechtlichen Personen nicht strafbar gewesen wären. Das Gesetz sieht außerdem Entschädigungsmöglichkeiten für Betroffene vor.

Präsentation der Publikation

Das Archiv der Stadt Linz lädt zur Präsentation der Publikation am Dienstag, 10. November 2026, um 18 Uhr im Alten Rathaus im Gemeinderatssaal, ein.

 

Um Anmeldung wird erbeten bis 2. November unter [email protected] oder telefonisch unter +43 732 7070 2961.

 

Text- und Fotoquelle: Stadt Linz

Eva Schobesberger

Stadträtin für Klima, Stadtgrün, Frauen und Bildung und Bezirkssprecherin der Grünen Linz

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