Räumung von A26-Protestcamp war rechtswidrig
Obwohl das Protestcamp gegen den Westring im Bergschlösslpark ordnungsgemäß angemeldet und die Versammlung nicht untersagt gewesen ist, hat die Landespolizeidirektion diese im Februar aufgelöst. Dass diese Maßnahme rechtswidrig gewesen ist, hat nun das Landesverwaltungsgericht festgestellt. „Diese Entscheidung ist ein klares Zeichen für das Versammlungs- und Demonstrationsrecht in unserer Demokratie. Angesichts des vorliegenden Urteilsspruchs ist das Vorgehen der Polizei besonders fragwürdig. Die Exekutive hat sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten und sich nicht über den Rechtsstaat hinwegzusetzen. Unklar ist zudem, auf wessen Auftrag die Polizei die Räumung des Camps veranlasst hat“, betont Klubobmann Helge Langer.
Mit schwerem Gerät und mehreren Dutzend Beamt:innen ist die Polizei am 5. Februar des heurigen Jahres angerückt, um das Protestcamp der Aktivist:innen, die seit Wochen im Bergschlösslpark gegen den Bau des Westrings demonstriert hatten, zu räumen und zwangsweise aufzulösen. Begründung für das Vorgehen war eine angebliche Bedrohung der öffentlichen Ordnung aufgrund der Bergungsarbeiten des steckengebliebenen Bohrkopfs. Genau über diesem hatte sich das Camp befunden. „Aus Sicht des Gerichts rechtfertigten die für die Bergung des Bohrkopfs erforderlichen Arbeiten die spätere Auflösung und zwangsweise Räumung der nicht untersagten Versammlung im vorliegenden Fall nicht. Vor allem nicht indem Sinne, dass ein die öffentliche Ordnung bedrohender Charakter durch die Versammlung selbst entstanden wäre“, so das Landesverwaltungsgericht.
„Das Demonstrations- und Versammlungsrecht ist eines der höchsten Güter in einer demokratischen Gesellschaft, das es unbedingt zu schützen gilt. Aber offenbar wird der Bau des Westrings mit allen Mitteln durchgedrückt. Dass die Polizei bei der Auflösung und Räumung des Camps die rechtlichen Bestimmungen derartig missachtet hat, ist erschreckend. Eine solche Praxis hat in einem Rechtsstaat nichts verloren“, so Langer.