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Wahl 2021
Was, wie und wo du wählen kannst

DREI WAHLEN

Am 26. September – oder wenn Du willst, auch schon davor – kannst Du in Oberösterreich den Landtag und in Deiner Gemeinde den Gemeinderat und den / die Bürgermeister*in wählen.

Wir Grüne wollen unser Klima schützen und den Grünraum retten. Faire Politik und soziale Gerechtigkeit. Mit Deinen Stimmen im Land und in der Gemeinde gibst Du uns den Auftrag dafür! Mehr dazu erfährst Du in unserem Programm.

 

WER WÄHLEN DARF

Du darfst wählen, wenn Du am 6. Juli 2021 in einer oberösterreichischen Gemeinde Deinen Hauptwohnsitz angemeldet hattest und spätestens am 26. September 2021 16 Jahr alt  bist.

Mit österreichischer Staatangehörigkeit darfst Du bei allen drei Wahlen (Landtag, Gemeinderat, Bürgermeister*in) mitmachen.

Wenn Du die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union hast, kannst Du Gemeinderat und Bürgermeister*in wählen.

 

SCHON HEUTE DEN KLIMASCHUTZ WÄHLEN

Du weißt noch nicht, ob Du am 26. September überhaupt daheim bist oder machst Dir vielleicht Sorgen wegen Corona? Du kannst schon jetzt wählen. Das geht ganz einfach:

  • Von zuhause: Bestell Dir kostenlos alles, was Du für die Briefwahl brauchst. Mehr Infos dazu erhältst du hier.
  • Persönlich: ab sofort kannst Du auch persönlich zu den Öffnungszeiten zum neuen Rathaus bzw. zu den Wahlcontainern vor dem neuen Rathaus gehen und bekommst sofort Deine Wahlkarte ausgestellt. Ausweis nicht vergessen!

 

WIE GEHT DAS MIT DEM WÄHLEN?

Du bekommst drei Stimmzettel – einen für jede Wahl. Kreuz auf jedem Stimmzettel Deine Wahl an und vergib – wenn Du magst – auch noch Vorzugsstimmen. Nun faltest Du die Stimmzettel und legst:

  • Den lila Stimmzettel für die Landtagswahl in das lila Kuvert.
  • Den weißen Stimmzettel für die Gemeinderatswahl und den beigen Stimmzettel für die Bürgermeister*innenwahl beide in das graue Kuvert.

Nun nimmst Du die beiden Kuverts und steckst sie in das große, beschriftete Kuvert – die Wahlkarte. Du musst sie jetzt noch verschließen und, ganz wichtig, auf der Rückseite im vorgesehenen Feld unterschreiben.

Fertig! Nun wirfst Du die Wahlkarte entweder sofort in die Post oder gibst sie gleich beim neuen Rathaus ab.

 

UND WENN ICH ERST AM 26. SEPTEMBER WÄHLEN MÖCHTE?

Du bekommst im September einen Brief (“Amtliche Wahlinformation”), in dem steht, wo und wann genau Du am 26. September wählen kannst. Den Brief musst Du nicht unbedingt mitnehmen, aber Deinen Ausweis darfst Du nicht vergessen. Dann kannst Du am 26. September direkt in Deinem Wahllokal wählen.

 

VORZUGSSTIMMEN

Mit Vorzugsstimmen kannst Du bei der Landtags- und Gemeinderatswahl Kandidat*innen, die Dich besonders ansprechen, zusätzlich unterstützen.

  • Am Stimmzettel für die Landtagswahl kannst Du je eine Person im sogenannten “Landeswahlkreis” und in Deinem “Regionalwahlkreis” ankreuzen.
  • Am Stimmzettel für die  Gemeinderatswahl kannst Du bis zu drei Vorzugsstimmen vergeben, indem Du die Namen der Kandidat*innen hinschreibst.

Vorzugsstimmen sind nur gültig, wenn sie auf einem Stimmzettel für die selbe Partei abgegeben werden. Zur Sicherheit solltest Du auf jeden Fall noch die Grünen ankreuzen.

Du willst Dir schon vorab überlegen, wem Du Deine Stimme geben willst? Hier kannst du nachsehen: