Gemeinderat
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Positionen und Argumente zum Linzer Westring.
Ein Film von Wolfgang Schober und Alex Obermayr © 2010:
http://www.a26-nachgefragt.at/
7 Gründe warum der Linzer Westring eine Katastrophe ist, auf den Punkt gebracht von Gerda Lenger:
www.westring.at
Jänner 2019
Die Bauarbeiten zum Westring sind voll angelaufen.
Während viele Städte alles daransetzen, den motorisierten Individualverkehr aus den Ballungsräumen hinauszubringen, geschieht in Linz gerade das Gegenteil. Denn nichts Anderes wird passieren wenn das Steinzeitprojekt A26 nun gebaut wird.
Eine Autobahn mitten durch die Stadt ist eine umwelt- und verkehrspolitische Fehlentscheidung, die sich nicht nur auf die Lebensqualität vieler LinzerInnen und die Luft negativ auswirken wird, sondern auch keine Entlastung für die PendlerInnen bringen wird. Eine Öffi-Milliarde statt einer Autobahn-Milliarde wäre dagegen eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Investition.
Projektauflagen und Kontrolle
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Zuge der eingebrachten Beschwerden eine Reihe von zusätzlichen und neuen Auflagen vorgeschrieben, etwa aus den Fachbereichen Verkehr, Lärm, Luftschadstoffe und Klima. Damit ist auch klar, dass das ursprüngliche Projekt nicht genehmigungsfähig war:
Es ist daher nun entscheidend, besonders genau darauf zu achten, dass alle Vorgaben, Auflagen und Zusagen eingehalten werden, vom Beginn der Bauarbeiten bis hin zur Inbetriebnahme.
Diese Kontrolle ist im Interesse und zum Schutz aller LinzerInnen enorm wichtig und dafür werden wir in Zusammenarbeit mit den einzelnen Bürgerinitiativen in den kommenden Jahren sorgen.
Oktober 2017
Trotz zahlreicher Ungereimtheiten hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) das A26-Autobahnprojekt im Wesentlichen genehmigt. Der Widerstand gegen dieses Steinzeit-Autobahnprojekt geht deshalb unvermindert weiter: Als nächsten Schritt legen die BürgerInnen-Initiativen Beschwerde beim Verwaltungs- und beim Verfassungsgerichtshof gegen die Entscheidung zugunsten der Autobahn mitten durch die Stadt ein.
Der Gang in die dritte Instanz ist durchaus aussichtsreich. Schließlich konnten im bisherigen Verfahren schwere Mängel aufgezeigt werden, die vom BVwG nicht entsprechend gewürdigt wurden. So hat sich zum Beispiel herausgestellt, dass die allen Berechnungen zugrunde liegenden Verkehrsdaten weder von Sachverständigen erster noch zweiter Instanz geprüft sondern lediglich für plausibel erklärt worden sind. Weiters waren die von der ASFINAG nach Aufforderung vom BVwG vorgelegten Verkehrsdaten nachweislich unvollständig.
Dennoch hat das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung für ein Steinzeitprojekt gefällt, das mehr Verkehr in die Stadt locken und den Stau nicht in Luft auflösen wird. Statt jetziger Schätzung zufolge 645 Millionen Euro für ein mehr als 40 Jahre altes Projekt auszugeben, wäre das Geld weit besser in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs investiert.
August 2017
Nachdem es der ASFINAG rund 40 Jahre nicht gelungen ist, ein genehmigungsfähiges Projekt auf den Tisch zu legen, hat das Bundesverwaltungsgericht das Steinzeit-Autobahn-Projekt nun doch genehmigt. Die Entscheidung ist trotz zahlreicher Ungereimtheiten gefallen. So hat sich die ASFINAG mit ihrem nachträglichen Monitoring durchgesetzt. Es wird also nach dem Motto "zuerst bauen, dann schauen" gehandelt. Diese Vorgangsweise widerspricht klar den Zielen einer Umweltverträglichkeitsprüfung und hebelt diese somit komplett aus.
Noch dazu soll das Monitoring nicht von der ASFINAG selbst, sondern von anderen Körperschaften durchgeführt werden. Des Weiteren sind im Zuge des Monitorings keinerlei Maßnahmen vorgesehen, wenn es zu Grenzwertüberschreitungen kommen sollte. Damit aber nicht genug: So hat das Bundesverwaltungsgericht eine Reihe von zusätzlichen und neuen Auflagen vorgeschrieben. Betroffen sind dabei die etwa die Bereiche Verkehr, Lärm, Luftschadstoffe und Klima. Damit wird deutlich, dass das ursprüngliche Projekt nicht genehmigungsfähig war.
Unter dem Strich hat das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung für ein Steinzeitprojekt gefällt, das mehr Verkehr in die Stadt locken und den Stau nicht in Luft auflösen wird. Statt jetziger Schätzung zufolge 645 Millionen Euro für ein mehr als 40 Jahre altes Projekt auszugeben, wäre das Geld weit besser in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs investiert.
Juli 2017
Je länger das vom Bundesverwaltungsgericht geführte Verfahren dauert, desto mehr entsteht der Eindruck, dass bei dem Projekt gewaltig getrickst wurde. Bei den von der ASFINAG auf richterliche Anordnung vorgelegten Daten, die für die berechneten Prognosen des Projektes die Grundlage gebildet haben, tauchen einige Ungereimtheiten auf. Teilweise fehlen die Quellen für die Behauptung von Gutachtern, des weiteren werden zum Teil nicht aktuelle Daten herangezogen.
Durch diese intransparente Vorgehensweise können die Beschwerdeführer die Angaben nicht überprüfen, da die Grundlagen für die Behauptungen der ASFINAG fehlen. Deshalb haben die BürgerInnen-Initiativen beim Bundesverwaltungsgericht beantragt, den Auftrag zu erteilen, die Datengrundlagen in ihrer ursprünglichen Erhebung offenzulegen und an die BeschwerdeführerInnen samt Einräumung einer entsprechenden Frist zur Überprüfung zu übermitteln.
Das Verhalten der ASFINAG in dieser Causa lässt den Schluss zu, dass die Verantwortlichen genau wissen, dass der Westring bei einer gänzlichen, transparenten Offenlegung aller Daten nicht umweltverträglich wäre. Dies soll offenbar mit allen Mitteln verhindert werden. Dass das Monitoring (sprich die Überwachung des Projektes) erst im Nachhinein erfolgen soll, passt da ins Bild. Hier wird frei nach dem Motto "Bauen wir mal, dann schauen wir mal agiert". Diese Vorgehensweise ist skandalös!
Noch dazu soll nicht die ASFINAG, sondern anderen Körperschaften, die nicht ProjektwerberInnen sind, das Monitoring durchführen. Die Folge ist, dass die beauftragten Organisationen rechtlich weder zu einem Monitoring noch zum Setzen allfälliger Maßnahmen verpflichtet werden können.
Sollte es angesichts dieser gravierenden Mängel dennoch zu einem positiven Bescheid kommen, werden von den BürgerInnen-Initiativen sämtliche weitere zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ergriffen. Diese beinhalten auch den Gang zum Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof und in weiterer Folge zum Europäischen Gerichtshof.
Dezember 2016
Aufgrund der daraus resultierenden Verzögerungen geraten Westring-GegnerInnen aktuell medial unter Beschuss, da den Einsprüchen aufgrund des katastrophal fehlerhaften Projektes von unabhängigen Gerichten immer wieder stattgegeben wird.
Es wird im Zuge dieser tendenziösen medialen Berichterstattung aber völlig unterschlagen, dass der Projektbetreiber ASFINAG seit mittlerweile 8 Jahren nicht Willens oder im Stande ist alle relevanten Daten, die für die berechneten Prognosen des Projekts die Grundlage bilden, offen auf den Tisch zu legen. Nach richterlicher Aufforderung des Bundesverwaltungsgerichtes nunmehr diesen Sommer wurden in einem ersten Schritt völlig unzureichende Daten und nach neuerlicher richterlicher Aufforderung bis heute keine entsprechenden Zahlen und Daten seitens der ASFINAG vorgelegt.
Nachdem endlich die von der Asfinag mit Vehemenz unter Verschluss gehaltenen Basisdaten im Sinne aller LinzerInnen offengelegt werden sollen, rufen nun SPÖ, ÖVP und FPÖ mit medialer Unterstützung nun nach einer Anlassgesetzgebung im Sinne einer Einschränkung der BürgerInnenrechte im Verfahren.
Die Westring-Befürworter wollen offensichtlich mit Anlassgesetzgebungen und Tricksereien das Projekt durchpeitschen, koste es und komme was wolle. Bereits das SP-V-Gesetz (Strategische Prüfung Verkehr-Gesetz) wurde nach einer Klage der Grünen gewissermaßen im Nachhinein „repariert“, um den Westring so „gesetzestauglich" zu machen und um eine strategische Umweltprüfung zu umgehen. Weiters wurde im Sinne einer Anlassgesetzgebung im September 2014 die neue Lärmschutzverordnung des Bundesministeriums in Kraft gesetzt, um für überdimensionierte Autobahnprojekte wie den Westring im Nachhinein ebenfalls eine positive Rechtsbasis zu schaffen.
Umso wichtiger ist es trotz der medialen Angriffe mit unbeirrter Vehemenz diese fehlende Datengrundlage einzufordern und entschieden gegen diese anlassbezogene Aushöhlung der BürgerInnenrechte einzutreten.
17.- 25. August 2016
Aufgrund von eingebrachten Beschwerden seitens Linzer BürgerInnen-Initiativen und den dabei aufgezeigten Mängeln im UVP-Bescheid, u.a. bei Verkehrsberechnungen sowie bei Lärm- und Luftwerten, wird das Projekt in zweiter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nun behandelt.
Hier Auszüge aus dem Ersatzgutachten Raumordnung „Beschwerdesache UVP-Genehmigungsverfahren A 26 Linzer Autobahn“
ERGÄNZUNGSGUTACHTEN FACHGEBIET Nr. 6
Raumordnung und Sachgüter, Erholung, Orts- und Landschaftsbild
Verfasser: DI Thomas Knoll
Datum: 24.6.2016 Auftraggeber:
Auftraggeber: Bundesverwaltungsgericht (BVwG), Erdbergstra§e 192 – 196, 1030 Wien
Seite10:
„Die im UVP-TGA Verkehr und Verkehrssicherheit dargestellten Be- und Entlastungen, die zu m Teil für das UVP-TGA Raumordnung übernommen wurden, beruhen lt. Ergänzungsgutacht en Verkehr und Verkehrssicherheit auf einer Verkehrsprognose mit relativ großen Konfidenzintervallen. Den zunehmenden Unsicherheiten mit Zunahme des Prognosezeitraums wird bei dem vorliegenden Einreichprojekt mit einem sachgerechten Monitoring begegnet, in dem bei Überschreitung der prognostizierten Ergebnisse eine Prüfung der Umweltverträglichkeit (Grenzwerte) erfolgt und bei Überschreitung geeignete kompensatorische Maßnahmen vorgeschrieben werden. Gemäß TGA Luftschadstoffe konzentriert sich ab der Betriebsphase 2 eine relevante Zunahme von NO2 auf den unmittelbaren Umfeldbereich der Kärntnerstraße und den Verkehrsknotenbereich der ASt Bahnhof. Jedoch werden keine Grenzwerte überschritten…“
Die Verkehrs- und damit die darauf basierende Emissionsprognose weist hohe Unsicherheiten aus. Nach dem Motto „Schauen wir mal, dann sehen wir schon“ soll demnach ohne sichere Prognosen gebaut werden! Sollte es schließlich doch zu Grenzwertüberschreitungen kommen, müsse es demnach Maßnahmen geben. Diese „Maßnahmen“ werden allerdings in keinster Weise konkretisiert. Nachdem in vielen Bereichen Werte knapp an den zulässigen Grenzwerten prognostiziert werden, ist nach Inbetriebnahme des Westrings jedenfalls mit Überschreitungen in den Bereichen Luftschadstoffe und Lärm zu rechnen.
Seite 28:
„…Der Gehweg über die Westbrücke wird an die Fußwegachse nördlich der Waldeggstraße an gebunden. Eine Radverbindung über die Westbrücke ist nicht vorgesehen…“
Im Bereich der Westbrücke ist kein Radweg mehr vorgesehen, also eine Verschlechterung gegenüber dem Ist-Zustand. Nach Neuerrichtung der Brücke müssten RadfahrerInnen einen ein Kilometer langen Umweg (500 m hin, 500 m zurück) über die Unterführung Gaumberg (in der das Radfahren aktuell nicht gestattet ist) in Kauf nehmen. Das ist unzumutbar, widerspricht eindeutig der im Linzer Gemeinderat beschlossenen Rad - Charta von Brüssel und wurde schon mehrfach als Beschwerde vorgebracht.
Seite 83:
„Bilanz be- und entlastete Gebiete: Gemäß TGA 02 Lärm kann nicht mit der erforderlichen Genauigkeit beantwortet werden, ob ein wesentlich größerer Kreis von Nachbarn dauerhaft entlastet, als vergleichsweise Nachbarn durch das Vorhaben belastet werden…“
Man weiß defacto bis heute nicht, ob mit dem Bau des Westrings mehr Menschen vorbeitreffend Lärm be- oder entlastet werden! Ein unhaltbarer Zustand bei einem Bauvorhaben in dieser Dimension mitten durch das Stadtgebiet.
Seite 86:
„…Wohnnutzungen sind an der Kärntnerstraße keine angeordnet, diese liegen den parallel verlaufenden Weingartshofstraße und Böhmerwaldstraße zugeordnet. Auf der Kärntnerstraße ist eine Zunahme des Kfz-Verkehrsaufkommens von rund 6.500 Kfz zu erwarten, auf der Volkgartenstraße im unmittelbaren Nachbereich der Kärntnerstraße von rund 3.000 Kfz. Diese Verkehrszunahme bewirkt gemäß TGA Lärm relevante zusätzliche Lärmimmissionen und bedingt daher das Erfordernis von objektseitigen Lärmschutzmaßnahmen.
Die betroffenen Flächen sind als Bauland-Kerngebiet gewidmet und nicht als Bauland/Wohngebiet. Bauland-Kerngebiete sind gemäß Raumordnungsgesetz für Flächen mit
überwiegend städtischer oder typisch zentrumsbildender Struktur vorgesehen und in diesen Gebieten ist davon auszugehen, dass ein höheres Verkehrsaufkommen mit dadurch bedingten höheren Lärmimmissionen als in reinen Wohngebieten anzutreffen ist. Aufgrund dieser Situation ist aus raumordnungsfachlicher Sicht keine Entwertung dieses Gebietes zu erwarten….“
Die Argumentation betreffend Flächenwidmung ist ein Affront gegenüber StadtbewohnerInnen und könnte Folgewirkung für weitere Projekte haben: Demnach hätten nur BewohnerInnen, die auf ausschließlich „Wohngebiet“ gewidmeten Flächen leben Anspruch auf gute Luftqualität und Schutz vor erheblicher Lärmbelastung. Da im städtischen Bereich aber ein Großteil der Flächen auf denen sich Wohnobjekte befinden „Kerngebiet“ gewidmet ist (das bietet mehr Möglichkeiten, entsprechende Infrastruktur zu schaffen), wird das Leben und die Wohnqualität in der Stadt somit enorm abgewertet und verschlechtert.
30.01.2016
Für die erforderlichen Ersatzgutachten wurden die gleichen Gutachter bestellt, die bereits im Rahmen des UVP-Verfahrens als Sachverständige tätig waren!
Die Bürgerinitiative gegen den Bau der A26 hatte daher per Antrag eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt:
Jene Sachverständigen, die im Behördenverfahren bereits als unabhängige Amtsgutachter tätig waren, sollen wegen Befangenheit abbestellt werden. Insbesondere jene, die bereits – auch in anderen Verfahren – als Privatsachverständige der ASFINAG tätig waren.
Der Antrag wurde abgelehnt.
21.12.2015
14. Dezember 2015
Gegen den UVP-Bescheid konnte bis zum 3. Februar 2015 Beschwerde erhoben werden. Zahlreiche Einspüche wurden eingebracht. Entscheid über Einsprüche bleibt abzuwarten.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovartion und Technologie (BMVIT) erteilt mit Bescheid vom 22.12.2014 im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dem Vorhaben Projekt A26 - Linzer Westring eine Genehmigung, die eingebrachten inhaltlichen Einwendungen gegen das Vorhaben wurden abgewiesen.
Auf vier Tage war die öffentliche Verhandlung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Linz angesetzt und sollte mit 4. Oktober abgeschlossen sein. Schlussendlich wurde die Verhandlung erst mit 15. Oktober beendet, da man sechs volle Tage brauchte, um die gesamten Einwände und Einsprüche der bestens vorbereiteten Westring-GegnerInnen zu behandeln.
Das zeigt einerseits, wie sehr man seitens des Ministeriums bzw. der Asfinag die berechtigten Einwände gegen das Projekt unterschätzt hat, andererseits wurde im Laufe der Verhandlung immer klarer, wie schwammig und ungenau die Projekt-Grundlagen gewesen sind!
Die Grünen Linz bzw. Klubobfrau Gerda Lenger war natürlich die ganzen sechs Tage dabei und brachte gemeinsam mit den gut organisierten GegnerInnen und den exzellenten Gutachtern der BürgerInneninitiativen sowohl die Sachverständigen der Asfinag als auch die des Ministeriums gehörig ins Schwitzen!
Bereits in den letzten Jahren haben die Grünen immer wieder kritisiert, mit welch schwammigen, teilweise veralteten und nicht nachvollziehbaren Daten und Zahlen Verkehrsberechnungen angestellt werden, um so den Bau des Westrings zu legitimieren.
Die UVP-Verhandlung bestätigte nochmals, mit welch konfusem und unklarem Zahlenmaterial die Projektwerberin hantiert – trotz wiederholter Aufforderungen und Anträge gab die Asfinag die ihren Berechnungen zugrunde liegenden Zahlen und Verkehrsmodelle nicht preis.
Hinzu kommt ein aus Sicht der WestringgegnerInnen offensichtlich befangener "unabhängiger" Amtsgutachter, der zeitgleich für die Asfinag bei einem anderen Straßenbau-Projekt im Burgenland tätig ist: Ein Antrag auf Befangenheit wurde daher diesbezüglich von einer BürgerInnenInitiative eingebracht.
UVP-Verhandlung zeigte, auf welch wackeligen Beinen dieses Konstrukt steht: Hier soll nur aus politischem Druck ein Projekt durchgepeitscht werden, dass gegen jeden Zeitgeist ist. Finanzielle Überlegungen oder umweltpolitische bzw. gesundheitliche Auswirkungen werden völlig außer Acht gelassen.
Bemerkenswert war, dass sich während der gesamten sechs Verhandlungstage und auch vorab bei den Informationsveranstaltungen kein einziges Mal ein Westring-befürwortender Politiker blicken hat lassen.
Es ist schlicht unfassbar, wie Hiesl, Dobusch und alle anderen Verantwortlichen offensichtlich gleichgültig gegenüber den Anliegen der BürgerInnen sind und sich stattdessen in ihrem Elfenbeinturm verkriechen
Auf Grundlage der UVP-Verhandlung erarbeitet das Ministerium in den folgenden Wochen und Monaten einen Bescheid. Für die Grünen Linz ist es unvorstellbar, dass ein solch wackeliges, umwelt- und menschenfeindliches Projekt einen positiven Bescheid erhält. Zudem ist auch eine Strategische Umweltprüfung widerrechtlich nicht durchgeführt worden, auch dieser Instanzenzug ist noch lange nicht durch.
Sollte es tatsächlich zu einem offensichtlich politisch motivierten positiven UVP-Bescheid bekommen, werden die Grünen alle weiteren rechtlichen Möglichkeiten und Instanzenzüge ausschöpfen, die nur denkmöglich sind!
Eine Autobahn durch Linz löst kein Verkehrsproblem. Ganz im Gegenteil: Der Westring bringt mehr Autoverkehr und Stau mitten in die Stadt.
Noch mehr Feinstaub. Unsere Luft ist schon heute ein Sanierungsfall. Denn die Belastung mit dem schädlichen Feinstaub ist viel zu hoch. Mehr Verkehr verursacht noch mehr Partikel aus Abgasen und Abrieb, die vor allem Kinder krank machen können.
Mehr Transit und weniger Natur. Der Westring zieht mehr LKW-Transit mitten durch Linz. Die Zerstörung des Bergschlösslparks, schwere Schäden im Naturschutzgebiet Urfahrwänd und das Verschandeln der Donautal-Landschaft drohen.
Es gibt viele gute Gründe, mehr als eine halbe Milliarde Euro besser zu investieren als in eine 7-spurige Donau-Brücke samt Tunnels. Etwa in die intelligente Vernetzung von Auto, Bus und Bahn.
Auf den Seiten des BMVIT sind die Verhandlungsschrift zur UVP und sämtliche Beilagen online HIER einsehbar.
Nein
zu einer weiteren Autobahn mitten durch Linz!
Ein Blick in die UVP-Unterlagen bestätigt die langjährige Forderung der Grünen, alle Planungen SOFORT zu stoppen!
Verheerende Umweltschäden und enorme Auswirkungen auf unsere Lebensqualität und Gesundheit wären die unwiderruflichen und dauerhaften Konsequenzen! Seit Jahren kämpfen die Grünen daher für das sofortige Ende aller Planungen zum Westring.
• Durch den zu erwartenden dramatischen Anstieg des Kfz-Verkehrs ist auch mit einer Erhöhung der Luftschadstoffemission und- immission in Linz zu rechnen. Insbesondere werden sich die Feinstaub(PM10)- und NOx - Immissionen erhöhen.
• In Oberösterreich werden die Grenzwerte des Immissionsgesetzes Luft (IG-L) an mehreren Stellen überschritten. Dazu wurden Maßnahmen-Verordnungen zur Staubminderung (2003) und zur Stickoxidminderung (2007) erlassen sowie im Landtag ein Feinstaubmaßnahmenpaket 2005 beschlossen. Diese Maßnahmen wurden 2011 nach den Vorgaben des IG-L in ein Programm nach §9a IG-L umgewandelt, aktualisiert und ergänzt.
• Als Sanierungsgebiete wurden unter anderem Linz (NO2) und Linz-Steyregg (PM10) definiert. Bei den Stickoxid-Emissionen steht klar der Verkehr an erster Stelle, die meisten Feinstaub-Emissonsüberschreitungen wurden an verkehrsnahen Messstellen gemessen.
Auszug aus den Unterlagen des Umweltverträglichkeitsgutachtens zum Thema Luftschadstoffe (S. 38):
„Sollten die Ergebnisse des Luftgutemonitorings entgegen den Prognosen zeigen, dass es zu vorhabenbedingten Grenzwertüberschreitungen kommt, ist die Tunnelabluft über eine nachzurüstende Filteranlage zu führen. Das bestehende Luftgutemessnetz des Amts der OÖ. Landesregierung ist nicht ausreichend, um Aussagen zu betriebsbedingte Veränderungen der Luftqualität im Bereich der gegenüber den Emissionen der A26 exponiertesten Wohnanrainer zu treffen. Es sind daher zusätzliche kontinuierliche Messungen der Luftqualität (NO2, PM10, PM2,5) in den Betriebsphasen an 2 Standorten im Nahbereich der Portale vorzunehmen.“
Vorläufig sollen die Schadstoffe noch aus den Tunnelöffnungen ausgeblasen bzw. den Bahnreisenden im Bereich des Hauptbahnhofs entgegen geblasen werden!
Ganz offensichtlich wurde im Rahmen der UVP nicht ausreichend geprüft, ob nach Inbetriebnahme der Autobahn für die Tunnelabluft aufgrund zu erwartender Grenzwertüberschreitungen eine Filteranlage einzubauen ist (2008 wurde politisch entschieden, aus Kostengründen keine Filteranlagen einzubauen!). Die notwendigen Messungen und Berechnungen fehlen in den Einreichunterlagen.
Es ist daher aus der Sicht der Grünen unseriös - nicht zuletzt auch aufgrund der nachträglich zu erwartenden Kostenexplosion durch den Einbau und den Betrieb von Filteranlagen - die notwendigen Messungen und Berechnungen erst nach Inbetriebnahme der Autobahn vorzunehmen.
• Täglich passieren bereits mehr als 100.000 Fahrzeuge die VOEST-Brücke und den Bindermichl -Tunnel, der jetzt bereits überlastet ist und keinen zusätzlichen, durch die A26 verursachten, Verkehr aufnehmen kann. Mit dem Westring/A26 werden für 2030 für den Bindermichl -Tunnel 122.000 Fahrzeuge täglich prognostiziert.
• Auch der Tunnel Niedernhart, den jetzt bereits 88.000 Fahrzeuge täglich passieren, ist nicht für weitere Kapazitätssteigerungen ausgelegt. Die Westbrücke queren derzeit 50.000 Fahrzeuge täglich, mit dem Westring/A26 werden für 2030 täglich 78.000 Fahrzeuge prognostiziert. Mit dem Westring/A26 wird auch mehr Verkehr in der Innenstadt erwartet.
• Aus der vom Zivil-Ingenieur - Büro Schimetta Consult im Auftrag des Linzer Gemeinderates erarbeiteten Studie betreffend „Auswirkungen des Westrings auf das Linzer Straßennetz“ geht klar hervor, dass vereinzelten Verkehrsabnahmen bis zu maximal 63%, Verkehrszunahmen bis zu 131% gegenüberstehen: z.B. Blumauerstraße + 131%, Kärntnerstraße + 86 %, Gruberstraße + 17%
• Für Hauptverkehrsstraßen betragen die Schwellenwerte 60 dB am Tag und 50 dB in der Nacht.
• An allen durch die Verkehrszunahme wegen der A26 betroffenen Straßen werden diese Schwellenwerte derzeit schon überschritten!
• Das - mittlerweile per mehrheitlichem Landesregierungsbeschluss von ökologisch sehr wertvollen Bereichen auf ökologisch weniger wertvolle Bereiche verlegte - Naturschutzgebiet „Urfahrwänd“, Lebensraum von zahlreichen in den Fauna-, Flora-, Habitat-Richtlinien genannten Tieren und Pflanzen
• Die Landschaft der so genannten „Linzer Pforte“, dem einzigartigen „Donaudurchbruch“ durch das Granitgestein der Böhmischen Masse, die schwer beeinträchtigt würde. Dieses Gebiet wurde vom Gemeinderat der Stadt Linz als „Grünland-Grünzug“ gewidmet, um es zu schützen. Mit dem Bau des Westrings/A26 kommt es zu einer wesentlichen Landschaftsbeeinträchtigung und einer massiven Uferveränderung, zahlreiche Bäume müssen gerodet werden
• Bei dem als Ensemble unter Denkmalschutz stehenden Bergschlößlpark führen massive Veränderungen und Baumrodungen zu einer "Verarmung des Stadtbilds"
• Im gesamten Bereich des Freinbergs kommt es zu einer Erholungsbeeinträchtigung, beim Ziegeleipark wird der Erholungsraum empfindlich verringert
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Nicht ohne Grund kommen Lebensministerium, Automobilverbände wie der ÖAMTC, Verkehrsexperten der TU Wien oder der OÖ Landesrechnungshof zu dem Schluss, sich vom Westring zu verabschieden. Stattdessen ist es höchst an der Zeit sinnvolle Alternativen im Öffentlichen Verkehr zu suchen.