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Mittwoch, 6. November 2024

Gestaltungsbeirat: Regeln für Einreichungen nachschärfen

Grüner Antrag morgen im Gemeinderat

Strengere Regeln für die Einreichung von Bauvorhaben im städtischen Gestaltungsbeirat machen die Grünen in der kommenden Gemeinderatssitzung zum Thema. Davon sollen Projekte betroffen sein, die nicht dem gültigen Bebauungsplan entsprechen. Diese sollen künftig nur noch dann dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden können, wenn zuvor eine Beurteilung durch die Stadtplanung stattgefunden hat und der Planungsausschuss eine Empfehlung für eine Bebauungsplanänderung abgibt.

„Derzeit kann es passieren, dass der Beirat ein Projekt zwar bewilligt, dieses aber nicht realisiert werden kann, weil die dafür notwendige Bebauungsplanänderung in späterer Folge keine politische Mehrheit findet. Es wird also der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Das ist nicht logisch und wohl weder im Sinne der Projektwerber:innen noch der Beiratsmitglieder“, gibt Markus Rabengruber, Planungssprecher der Grünen Linz, zu bedenken.

Beiratsmitglieder im Dilemma

Immer wieder müssen die Mitglieder des Gestaltungsbeirates Projekte beurteilen, die dem gültigen Bebauungsplan widersprechen. Jüngstes Beispiel dafür ist der 36 Meter hohe Turm an der Ecke Mozartstraße/Dametzstraße. Eine Änderung des Bebauungsplanes obliegt aber nicht dem Gestaltungsbeirat, sondern muss vom Gemeinderat beschlossen werden.

„Der Gestaltungsbeirat ist ein wichtiges Gremium für eine qualitative Stadtentwicklung. Dessen Mitglieder befinden sich aber in einem klassischen Dilemma, da sie momentan Projekte beurteilen müssen, die rechtlich nicht erlaubt sind. Es wäre daher auch im Sinne der Transparenz positiv, wenn Projekteinreichungen, für deren Umsetzung es eine anlassbezogene Einzeländerung des Bebauungsplanes braucht, nicht mehr unmittelbar dem Beirat zugewiesen werden können. Dadurch würde auch die Stadtplanung aufgewertet, die so mehr Gestaltungshoheit zurückgewinnt“, ist Rabengruber überzeugt.

Dreistufiges Verfahren sinnvoll

Daher schlagen die Grünen in solchen Fällen künftig ein dreistufiges Verfahren vor. Zuerst sollen Projekte für deren Umsetzung eine Bebauungsplanänderung nötig ist, von der Stadtplanung unter Einbeziehung der Expertise der Stadtklimatologie und der Grünraumplanung beurteilt werden. Auf Basis dieser Prüfung sollen die Mitglieder des Planungsausschusses diskutieren, ob eine Änderung des Bebauungsplanes vorstellbar ist und welche Rahmenbedingungen dafür notwendig sind. Erst wenn hier eine mehrheitliche Empfehlung vorliegt, sieht der Grüne Vorschlag als dritten und letzten Schritt den Gang zum Gestaltungsbeirat vor.

„Dadurch hätten die Bauwerber:innen mehr Gewissheit, dass sie ihr Projekt auch umsetzen können, wenn sie vom Beirat grünes Licht erhalten. Außerdem besteht so die Chance, dass sich die Qualität der Bauvorhaben verbessert und negative Auswirkungen für das Umfeld reduziert werden“, betont der Stadtplanungsexperte.    

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