Wohin mit dem Fahrrad? Dieses Problem kennen vor allem Bürger:innen, die in kleinen Wohnungen zu Hause sind. Denn während die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Autos einen Stellplatz pro Wohneinheit unabhängig deren Größe vorsehen, sind Besitzer:innen eines oder mehrerer Fahrräder deutlich benachteiligt. Denn hier schreibt die Bautechnikverordnung lediglich einen Abstellplatz für Räder je angefangener 60 Quadratmeter der gesamten Nutzfläche aller Wohneinheiten vor. „In Summe ergibt das eine massive Schieflage zulasten der Radler:innen, die nicht mehr zeitgemäß ist und dringend geändert gehört“, setzt sich Gemeinderat Tomislav Pilipović im kommenden Gemeinderat für eine Änderung der Gesetzeslage ein.
Das Fahrrad, das im Eingangsbereich der Wohnung abgestellt werden muss oder aufgrund Platzmangels an der Wand hängt, weil ein geeigneter Abstellplatz im Gebäude fehlt: Vor allem in Mehrparteienhäusern sind Bewohner:innen oftmals auf Notlösungen angewiesen, wenn sie ihr Rad sicher und wettergeschützt aufbewahren wollen. „Gerade in der Stadt ist das Fahrrad oftmals das schnellste und attraktivste Fortbewegungsmittel, um von A nach B zu gelangen. Deshalb sollte sichergestellt werden, dass bei Neu-, Zu- und Umbauten die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend geändert werden“, richtet Pilipović eine entsprechende Resolution an das Land Oberösterreich.
Konkret ersuchen wir die Landesregierung, den Paragraph 16 der Oö. Bautechnikverordnung so zu adaptieren, dass bei allen Wohngebäuden zwei Stellplätze für Fahrräder je Wohneinheit unabhängig deren Größe festzulegen sind. Darüber hinaus soll der Landtag das Oö. Bautechnikgesetz ändern, damit künftig bei Neu-, Zu- und Umbauten analog der Regelung für Pkw genügend Abstellplätze für Räder vorgeschrieben werden. „Um Radfahren attraktiver zu machen, braucht es nicht nur sichere und breite Radwege sondern auch ausreichend Parkmöglichkeiten im eigenen Zuhause“, so der Grüne Planungssprecher.