Die Veröffentlichung privater Informationen durch eine andere Person im Internet ist wohl der Albtraum jedes Menschen. Beatrice Keplinger war im Vorjahr genau mit diesem als Doxing bezeichneten Szenario konfrontiert, als Adresse und Foto ihres Wohnortes mehrere Stunden bei den Kommentaren unter einem Facebook-Beitrag zu sehen waren. Sie hat den Täter auf eigene Faust ausgeforscht und zur Rede gestellt. Doch obwohl die Veröffentlichung höchstpersönlicher Daten im Netz für Betroffene gravierende Folgen hat und eine reale Bedrohung ist, bietet das Strafrecht keinen ausreichenden Schutz vor Doxing. Das wollen die Grünen ändern und stellen im kommenden Gemeinderat eine Resolution an das Justizministerium, Doxing als eigenen Straftatbestand zu verankern.
„Gerade Frauen sind von Doxing besonders häufig betroffen. Täter, die Daten von Personen gegen deren Willen öffentlich machen und damit deren Sicherheit gefährden, müssen wirksam zur Rechenschaft gezogen werden können“, fordert Frauenstadträtin Eva Schobesberger.
„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Entsprechend braucht es strafrechtliche Möglichkeiten, damit man bei Übergriffen eine Handhabe hat, um gegen die Täter vorgehen zu können“, hält Beatrice Keplinger fest.
„Die österreichische Justiz muss die Opfer vor jeglichen Eingriffen in ihre Privatsphäre umfassend schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass mutmaßliche Täter:innen lückenlos zur Rechenschaft gezogen werden. Die Einführung von Doxing als eigenständige Straftat in das Strafgesetzbuch ist ein essenzieller Schritt in diese Richtung, um die Handlungspflicht der Justiz klar festzulegen und den Schutz persönlicher Daten zu gewährleisten“, macht auch Juristin Didem Wenger deutlich.
Während andere Länder, darunter Deutschland, Doxing bereits als Straftat eingestuft haben, herrscht in Österreich noch Handlungsbedarf, um gegen diese Form des Online-Terrors konsequent vorgehen zu können. Engagierte Bürger:innen haben daher auf der Plattform „Mein #aufstehn“ eine Online-Petition gestartet, die sich an das Justizministerium wendet und zum Ziel hat, dass Doxing zu einem eigenen Straftatbestand wird. „Betroffene müssen sich gegen diese massive Form der Verletzung der Privatsphäre, die zur Gefährdung der psychischen und physischen Unversehrtheit führen kann, wehren können. Die bestehenden Gesetze sind in Österreich dazu aber nicht ausreichend“, hält Schobesberger fest.
Strafrechtlich belangt werden können sollen aber nicht nur jene Täter, die fremde personenbezogene Daten gegen den Willen der betroffenen Personen veröffentlichen, sondern auch die Betreiber von Online-Seiten bzw. Online-Portalen, wenn sie bei Doxing-Vorfällen auf ihren Plattformen nicht rechtzeitig reagieren.
„Doxing stellt einen schweren Eingriff in die Privatsphäre dar und kann zu Bedrohung, Belästigung, sozialer Isolation oder sogar körperlicher Gewalt gegenüber Betroffenen führen“, sind sich Schobesberger und Keplinger einig. Deshalb soll der Linzer Gemeinderat in der kommenden Sitzung ein klares Signal an das Justizministerium senden, dass das absichtliche Veröffentlichen personenbezogener Daten im Internet ohne Zustimmung der Betroffenen künftig auch strafrechtlich verfolgt werden kann.
Fotocredit: Violetta Wakolbinger