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Freitag, 23. Januar 2026

Gemeinderat einstimmig: Justizministerium muss Doxing strafbar machen

Unaufgefordertes Veröffentlichen persönlicher Daten ist kein Kavaliersdelikt

Auf Antrag von Frauenstadträtin Eva Schobesberger hat sich der Linzer Gemeinderat gestern Abend einstimmig dafür ausgesprochen, dass Doxing, so wie zum Beispiel in Deutschland, strafbar werden soll. Unter Doxing versteht man die unabgesprochene Veröffentlichung fremder persönlicher Informationen im Internet. Meistens werden damit bösartige Absichten gegenüber der betroffenen Person verfolgt. „Doxing ist ein besonders perfider Übergriff, mit dem Täter versuchen, insbesondere Frauen mundtot zu machen“, betont Schobesberger. Für Beatrice Keplinger, die sich seit längerem gegen Doxing engagiert, ist klar: „Das Internet darf hier kein rechtsfreier Raum sein.“

Erfolgreich zur Wehr gesetzt

Die Veröffentlichung höchstpersönlicher Daten ist wohl der Albtraum jedes Menschen. Am eigenen Leib erfahren musste dies Beatrice Keplinger. Adresse und Foto ihres Wohnortes waren im Vorjahr mehrere Stunden bei den Kommentaren unter einem Social-Media-Beitrag zu sehen gewesen, mit der Aufforderung, die Diskussion bei ihr zu Hause fortzuführen. Einschüchtern hat sie sich davon nicht lassen. Ganz im Gegenteil: Sie hat den Täter auf eigene Faust ausgeforscht und zur Rede gestellt.

„Private Daten anderer Menschen ohne Einverständnis zu veröffentlichen ist perfide und kann für die Betroffenen zu einer realen Bedrohung werden. Dass das österreichische Strafrecht hier keinen ausreichenden Schutz bietet, muss sich rasch ändern. In die Pflicht genommen werden sollen dabei auch die Betreiber:innen von Online-Seiten, wenn sie bei entsprechenden Vorfällen nicht rechtzeitig eingreifen“, fordern Schobesberger und Keplinger.

Doxing ist schwerer Eingriff in Privatsphäre

Das Ziel, Doxing als Straftatbestand zu verankern, verfolgt auch eine Petition, die engagierte Bürger:innen auf der Plattform „Mein #aufstehn“ gestartet haben, die sich genau wie die Grüne Resolution an das Justizministerium richtet. Andere Länder, darunter Deutschland, haben derartige Taten bereits als Straftat eingestuft, um gegen diese Form des Online-Terrors wirksam vorgehen zu können. „Doxing stellt einen schweren Eingriff in die Privatsphäre dar und kann zu Bedrohung, Belästigung, sozialer Isolation oder sogar körperlicher Gewalt gegenüber Betroffenen führen. Dass sich der Gemeinderat für eine klare rechtliche Handhabe bei Doxing ausgesprochen hat, ist ein wichtiges Signal. Ich hoffe, dass die dazu notwendigen Paragrafen rasch im Strafgesetzbuch verankert werden“, so Schobesberger.  

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