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Donnerstag, 21. August 2025

Nach brutaler Attacke auf Frauen in Linzer Bim: Staatsanwaltschaft bricht Verfahren ab und verhindert Veröffentlichung von Aufnahmen des Täters durch Polizei

Vorhandenes Video-Material gar nicht erst einzusetzen, ist völlig inakzeptabel

Ein unbekannter Täter schlägt zwei Frauen in der Straßenbahn mit der Faust ins Gesicht und fügt ihnen schwere Verletzungen zu. In diesem Fall gibt es sogar eine Videoaufzeichnung, aber die Staatsanwaltschaft Linz bricht laut Medienberichten das Verfahren ab und verweigert eine Veröffentlichung durch die Polizei.

„Hass und Gewalt gegen Frauen sind ein massives Problem in unserer Gesellschaft. Umso wichtiger ist es mit aller Entschiedenheit dagegen einzutreten. Das gilt ganz besonders für die Strafverfolgung. Es muss einfach alles erdenklich Mögliche unternommen werden, um den Täter auszuforschen und zu bestrafen. Es geht hier um schwere Körperverletzung. Das Verfahren abzubrechen und vorhandenes Video-Material gar nicht erst einzusetzen, ist völlig inakzeptabel. So schützt man Täter und lässt Betroffene auf sich alleine gestellt. Das darf einfach nicht passieren“, betont Frauenstadträtin Eva Schobesberger und fordert die Staatsanwaltschaft auf, das Verfahren wieder aufzunehmen, die Veröffentlichung des Videos durch die Polizei freizugeben und generell jegliche Anstrengung zu unternehmen, um den Täter auszuforschen und vor Gericht zu bringen.

Katastrophales Zeichen der Staatsanwaltschaft

Während die Straßenbahnfahrt für die beiden Frauen mit einer schweren Körperverletzung geendet hat, scheinen dem Täter keine Konsequenzen für seine Gewalttat zu drohen. „Dass die Staatsanwaltschaft keine weiteren Ermittlungen anordnet und sogar die Veröffentlichung des Videos durch die Polizei verbietet, ist ein katastrophales Zeichen. Es handelt sich hier um schwere Körperverletzung, die von Hass gegen Frauen getrieben ist. Dass die Staatsanwaltschaft hier nicht jeden erdenklichen Versuch unternimmt, um den Mann auszuforschen, ist unfassbar. Was ist das für ein Signal?“, meint Schobesberger.

Gewalt gegen Frauen ist ein zunehmendes Problem, das alles Gesellschaftsschichten betrifft und in der schlimmsten Eskalationsstufe tödlich endet. „Deshalb sind gerade hier klare Botschaften auch in der Strafverfolgung besonders wichtig. Die Staatsanwaltschaft muss hier ihren Kurs ändern, das Verfahren wieder aufnehmen und alle Anstrengung unternehmen, um den Täter auszuforschen. Selbstverständlich muss auch das Video veröffentlicht werden, auch wenn die Qualität noch so schlecht ist. Wenn man jemanden kennt, erkennt man ihn aber normalerweise auch auf Videos mit schlechter Bildqualität. Und was ist der Worst Case? Dass der Täter nicht erkannt wird? Das müsste doch in jedem Fall einen Versuch wert sein,“ fordert Frauenstadträtin Schobesberger die Staatsanwaltschaft zum Handeln auf. 

Fotocredit: Violetta Wakolbinger

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