Umwelt 

15.09.11 14:09

Novellierung des Mineralrohstoffgesetzes (MinroG)

18. Gemeinderatssitzung am 15.09.2011

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

bereits in den Jahren 2008 und 2009 verabschiedete der Linzer Gemeinderat einstimmig Resolutionen an die Bundesregierung, das MinroG zu novellieren. Die erste Resolution blieb völlig unbeantwortet, die Umsetzung der Inhalte der zweiten Resolution wurde vom zuständigen Ministerium sinngemäß als nicht notwendig erachtet.

Steinbrüche, Schotterabbauprojekte, Rohstoffgewinnung sind jedoch immer wieder ein Konfliktthema, bei dem die unterschiedlichen Interessen der Betriebe, der AnrainerInnen und Gemeinden, aber auch des Natur- und Umweltschutzes aufeinanderprallen. Rohstoffgewinnung bedeutet bei obertägigem Abbau immer einen Eingriff in das Landschaftsbild, bringt für AnrainerInnen vermehrte Belastungen an Lärm, Staub etc. und ist somit oft Ursache für langjährige Konflikte in der Region. Ein Musterbeispiel dafür ist die konfliktträchtige, geplante Schottergrube in Pichling.

Von Anfang an wurde das Mineralrohstoffgesetz sowohl von den mit der Vollziehung neu beauftragten Behörden, von den Betroffenen, aber auch von der Rohstoffindustrie heftigst kritisiert. Etliche Regelungen gelten als schwer bis gar nicht vollziehbar.

Eine umgehende Novellierung des Mineralrohstoffgesetzes in Bezug auf die Gewinnung von Massenrohstoffen ist dringend notwendig.

Daher stellt die Gemeinderatsfraktion der GRÜNEN gemäß § 12 Abs.1 StL. folgenden

 

Antrag

Der Gemeinderat beschließe:

 

Resolution an die österreichische Bundesregierung

„Der zuständige Minister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner wird ersucht, umgehend eine Novellierung des Mineralrohstoffgesetzes im Bezug auf die Gewinnung von Massenrohstoffen zu erarbeiten und in Umsetzung zu bringen. Folgende Punkte sollen in der Novellierung berücksichtigt werden:

- Vereinfachung der Bestimmungen des MinroG im Hinblick auf die Verständlichkeit.

-  Auflassung der Kategorie der neobergfreien mineralischen Rohstoffe (§ 3 Abs 1 Zif 4 MinroG), damit diese gar nicht selten vorkommenden Rohstoffe dem umfangreichen und partizipationsfreundlicheren Genehmigungsregime der grundeigenen Rohstoffe unterworfen werden; zumindest Verankerung der Parteistellung der betroffenen Gemeinden im Verfahren zur Verleihung der Bergwerksberechtigung (Ergänzung von § 30 MinroG); Vorsehen einer zweiten Instanz, Mindestergiebigkeit des Vorkommens als Genehmigungsvoraussetzung.

- Gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines nachhaltigen, Ressourcen schonenden und verbindlichen Rohstoffplans unter Beteiligung der Gemeinden, Länder und der Öffentlichkeit und Beachtung aller öffentlichen Interessen. Zur Wahrung des Gesetzes sollte den Gemeinden und den Ländern sowie der qualifizierten Öffentlichkeit ein Anfechtungsrecht gegen eine solche Verordnung eingeräumt werden.

- Verbesserung des Verfahrens zum Gewinnungsbetriebsplan: Keine Ausnahme von der 300 m-Verbotszone, Verkehrsemissionen müssen dem Betrieb zugerechnet werden, generelle Einbindung auch angrenzender Gemeinden im Verfahren, keine Einschränkung der Parteistellungen bei nachfolgenden Gewinnungsbetriebsplanänderungen, strenge Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nach dem IG-L, Sanierungsverfahren für bestehende Abbauten.“

Weiters wird beantragt, den Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung am 15. September 2011 zu setzen.

Von: Die Grüne Linz