Kommunalpolitik 

19.05.11 16:05

Finanzspekulation: Wirkliche Aufklärung statt VP / FP – Scheingefechte

Grüne lehnen plumpes Erwirtschaften von politischem Kleingeld durch bloße Polit-Effekthascherei ausdrücklich ab – nur unabhängiger Kontrollausschuss mit umfassenden Prüfkompetenzen kann Garant für lückenlose Aufklärung sein – von VP und FP beantragter Ausschuss ist kein Untersuchungsausschuss!

UNTERLAGE zur PRESSEKONFERENZ
Donnerstag, 19. Mai 2011, 11.00 Uhr, OÖ. Presseclub

mit

Gerda Lenger
Grüne Klubobfrau und Kontrollausschuss-Vorsitzende

Severin Mayr
Bezirkssprecher der Grünen Linz

Mag.a Eva Schobesberger
Stadträtin

 

Linzer Finanzspekulation - Rückblick

Durch die bereits viel diskutierten SWAP-Geschäfte der Stadt Linz droht der Stadt Linz ein finanziell enormer Schaden: Bis heute sind bereits über 24 Millionen Euro Verlust entstanden, alleine im April musste die Stadt eine Rückzahlung in der Höhe von fast 14 Millionen Euro tätigen. Die Stadt hat die letzte Zahlung UNTER VORBEHALT an die Bawag getätigt, das hat der Gemeinderat im April - auch mit Stimmen der ÖVP! - einstimmig beschlossen. Der jetzige Schwenk der ÖVP mit der Ankündigung, der Mittelumschichtung nicht zuzustimmen, ist also zumindest verwunderlich.

Das genaue Ausmaß des finanziellen Schadens ist derzeit noch nicht absehbar, es werden zwar Summen von bis zu 264 Millionen Euro kolportiert, durch die Berechnungsformel, bei der die Höhe der Zinsrückzahlungen abhängig sind vom schwankenden Wechselkurs, könnten die Verluste theoretisch auch ins Unendliche gehen.

Derzeit bereitet die Stadt Linz eine Klage gegen die Bawag vor, die der Gemeinderat am 7. April 2011 beschlossen hat. Die Stadt fordert dabei eine Rückabwicklung des Geschäftes und Schadenersatz, und wirft der BAWAG mangelhafte Aufklärung über das Risiko, arglistige Täuschung und Wucher vor. Die Klageschrift führt dabei an, die BAWAG habe den damaligen Finanzdirektor Werner Penn getäuscht und mit der Stadt einen Kommerzkundenvertrag abgeschlossen, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Stadt kein Unternehmen sei. Die BAWAG hätte dabei auch davon Kenntnis haben müssen, dass Penn allein nicht zeichnungsberechtigt war und die Zustimmung des Gemeinderates fehlte.

Der Vertrag sei nichtig und die Bawag zu Rückabwicklung, Schadenersatz und Zahlung der Kosten aus dem Fremdwährungs-Zinsgeschäft zu verpflichten, heißt es in der ersten Version der Klageschrift.

Konsequenzen aus den Spekulationsgeschäften

„Es muss jetzt darum gehen, diesen Spekulationsgeschäften ein Ende zu setzen, und den drohenden Schaden im Interesse aller SteuerzahlerInnen so weit als möglich für die Stadt und für die Linzerinnen und Linzer abzuwenden. Wir unterstützen daher auch die Klage der Stadt Linz gegen die Bawag, und haben uns seit Bekanntwerden der Finanzspekulationsgeschäfte für eine lückenlose Aufklärung der Finanzgeschäfte eingesetzt“, so Grün-Stadträtin Eva Schobesberger. „Daran sollen sich alle Fraktionen beteiligen. Auch die SPÖ sei daran erinnert, dass es daher nicht angeht, jedes Jahr am 1. Mai noch gegen Spekulationsgeschäfte jeglicher Art öffentlich zu poltern, und gleichzeitig selbst hinter solchen Geschäften zu stehen“, kritisiert Mayr.

Grüne Initiativen zur Aufklärung der Finanzspekulation

Die Grünen haben bereits deutliche politische Initiativen zur Aufklärung der Spekulationsgeschäfte gesetzt. Im Zuge der Klage der Stadt Linz gegen die BAWAG wurde deutlich, dass insgesamt sieben Swaps bei der Stadt Linz und ihrer Immobilientocher ILG offen sind, durch die Grünen wurde die sofortige Überprüfung aller Risikogeschäfte gefordert:

Grüner Dringlichkeitsantrag zur Überprüfung ALLER Risikogeschäfte der Stadt Linz und ihrer Unternehmensgruppe

Im April-Gemeinderat beantragten die Grünen, alle Swaps bzw. sonstigen risikobehafteten Finanzgeschäfte der Stadt Linz sowie ihrer Unternehmen durch externe ExpertInnen insbesondere auf ihr Risiko und ihre Ausstiegsmöglichkeiten zu prüfen. „Es braucht jetzt eine genaue Überprüfung aller sonstigen offenen SWAP-und ähnlicher Risikogeschäfte, und zwar nicht nur im Bereich der Stadt Linz, sondern auch in der Unternehmensgruppe Linz (UGL). Wir wollten damit sicherstellen, dass es keine weiteren Risiken gibt bzw. gegebenenfalls entsprechende Schritte wie einen Ausstieg oder eine vorzeitige Auflösung der Geschäfte einleiten können. Dafür braucht es aber eine lückenlose Aufklärung“, so die Grüne Stadträtin Schobesberger. Der Antrag wurde einstimmig dem Finanzausschuss zugewiesen.

Grüne beriefen Sonderkontrollausschuss ein

Die Grünen gingen in den letzten Wochen noch einen Schritt weiter, und haben am 3. Mai 2011 einen Sonderkontrollausschuss gemäß § 40a StL einberufen, der seit 16. Mai bis zur lückenlosen Aufklärung der Spekulationsgeschäfte regelmäßig tagen wird.

Die erste Sitzung diente als „Kick-off“ dazu, die Mitglieder des Kontrollausschusses über die bereits eingeleitete Sonderprüfung des Kontrollamtes zum Debt-Management und deren Umfang ins Bild zu setzen.

Weiters hat der gem. § 40 (5) StL mit beratender Stimme beigezogene Experte Univ. Prof. Mag. Dr. Meinhard Lukas für die Mitglieder des Kontrollausschusses das formale Prozedere im Zusammenhang mit einer Klagseinbringung der Stadt Linz gegen die Bank BAWAG/PSK und mögliche weitere Schritte skizziert. Danach wurden Fragestellungen der einzelnen FraktionsvertreterInnen erörtert und über die weitere Vorgangsweise beraten. „Es wurden dabei auch alle Fraktionen eingeladen, ihre Ideen, Vorschläge sowie offenen Fragen auf den Tisch zu legen und einzubringen, um diese in der nächsten Sitzung des Kontrollausschusses zu behandeln“, so die Kontrollausschussvorsitzende Gerda Lenger.

Was sonst noch geschah:

Neben dem Sonderkontrollausschuss beschäftigt sich der Finanzausschuss aufgrund von Gemeinderatsbeschlüssen aus der April-Sitzung neben der von den Grünen beantragten Überprüfung aller Risikogeschäfte der Stadt Linz und der städtischen Unternehmungen auch mit den Themenbereich eines Spekulationsverbots.

Darüber hinaus wurde bereits der Bundesrechnungshof ersucht, die Stadt Linz sowie die ILG und die LinzAG zu prüfen.

Auch die Linzer Staatsanwaltschaft und die Polizei nahmen zuletzt aufgrund einer anonymen Anzeige die Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue im Fall der Linzer Spekulationsgeschäfte auf. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dabei „in mehrere Richtungen“.

In der heutigen Gemeinderatssitzung steht der Antrag von ÖVP und FPÖ zur Einrichtung eines zusätzlichen Ausschusses – mit gravierend weniger Kompetenzen – auf der Tagesordnung.

Der VP/FP- Ausschuss: KEIN Untersuchungsausschuss

ÖVP und FPÖ suggerieren mit ihrem „Untersuchungsausschuss“ ein Instrument der Aufklärung, welches von der Bundespolitik bekannt ist. Solche Untersuchungsausschüsse sind allerdings laut Linzer Stadtstatut gar nicht möglich, bei einem Ausschuss gemäß § 40 handelt es sich um einen gewöhnlichen Ausschuss, dieser hat die gleichen Rechte wie jeder andere Ausschuss der Stadt Linz auch, aber nicht so tiefgreifende Kompetenzen wie etwa der von den Grünen einberufene Kontrollausschuss.

Die Untersuchungsausschüsse des Bundes zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass diese weitreichende Kompetenzen besitzen. So können zum Beispiel Auskunftspersonen vorgeladen werden, die unter Wahrheitspflicht aussagen müssen. Zuwiderhandeln kann mit Ordnungs- oder Beugestrafe geahndet werden, einer Ladung muss Folge geleistet werden.

Das alles sind Punkte, die in der Stadt Linz NICHT möglich sind. Wenn nun ÖVP und FPÖ von einem „Untersuchungsausschuss“ sprechen, suggerieren sie damit bewusst, dass ähnliche Kompetenzen auch in Linz möglich sind. „Da das natürlich nicht der Fall ist, kann man nur von einem Show-Antrag sprechen“, so Mayr.

Warum ist der bereits aktive Sonderkontrollausschuss das geeignetste Gremium dafür, die Finanzgeschäfte der Stadt Linz zu prüfen?

Im Gegensatz zu den Ausschüssen, die der Gemeinderat gemäß § 40 einberufen kann (worunter auch der heute von ÖVP und FPÖ beantragte Ausschuss fällt), ist der Kontrollausschuss darüber hinaus mit bedeutenden Kompetenzen ausgestattet:

Kompetenzen Ausschüsse

  • Der Kontrollausschuss ist somit der einzige Ausschuss, der gemäß §39 (2) StL dem Kontrollamt direkt Aufträge erteilen kann. Zusätzlich kommt dem Kontrollausschuss gem. §40a (1) StL die Behandlung der vertraulichen Kontrollamtsberichte zu.

  • In weiterer Folge ist nur das Kontrollamt befähigt, die gesamte Unternehmensgruppe der Stadt Linz (UGL) zu prüfen

  • Der Kontrollausschuss beschäftigt sich (im Gegensatz zu dem von ÖVP und FPÖ geforderten zusätzlichen Ausschuss) zudem bereits mit den Finanzgeschäften der Stadt Linz, weil das Kontrollamt bereits Aufträge dazu erhalten hat und dem Kontrollausschuss gegenüber berichtspflichtig ist.

  • Im Gegensatz zu einem Ausschuss, wie ihn ÖVP und FPÖ fordern, hat der Kontrollausschuss bereits ab dem 16. Mai seine Arbeit in Bezug auf die Finanzgeschäfte aufgenommen. Die Einrichtung und Einberufung eines eigenen Ausschusses würde die Aufklärung um Monate verzögern.

  • Das Kontrollausschuss ist das einzige Garant für eine lückenlose Aufklärung, weil das im Kontrollausschuss berichtende Kontrollamt unabhängig und weisungsfrei agiert!

  • Zusätzlich beschäftigt sich auch der Finanzausschuss bereits mit den Finanzgeschäften der Stadt Linz. Jetzt nun einen dritten Ausschuss mit weniger Kompetenzen mit der Thematik zu beschäftigen, wäre höchst ineffizient.

  • Ziel des Sonderkontrollausschusses soll auch sein, nach Abschluss der Ermittlungen und Vorliegen des Kontrollamtsberichts einen Antrag an den Gemeinderat zu formulieren, der den Bürgermeister verpflichtet, die Empfehlungen des Kontrollamtes umzusetzen

„Aus diesen Gründen ist der Kontrollausschuss das einzige Gremium, das tatsächlich für eine lückenlose Aufklärung der Finanzgeschäfte der Stadt Linz sorgen kann“, so Gerda Lenger.

Politische Verantwortung liegt auf der Hand

Mit Hilfe des eigenen Ausschusses soll es laut VP und FP zu einer „politischen Aufklärung“ kommen. Laut VP soll dabei geklärt werden, wer für die drohenden Verluste die politische Verantwortung zu tragen hat. Hier erkennt man den eigentlichen Zweck dieses „VP-Show-Ausschusses“: Es ist sehr fraglich, ob es einen eigenen Ausschuss dafür braucht, zu erkennen, dass der Finanzstadtrat die politische Verantwortung für die Finanzgeschäfte der Stadt Linz zu tragen hat – unabhängig davon, ob oder wie viel Stadtrat Mayr über die Spekulationsgeschäfte Bescheid wusste, und unabhängig vom Ausgang der Klage der Stadt Linz gegen die Bawag. Unbestritten ist auch, dass der Bürgermeister für das Gesamtgeschehen der Stadt Linz Verantwortung trägt. Sollte sich im Zuge der Untersuchungen herausstellen, dass die politische Verantwortung auch die Zuständigkeitsbereiche anderer Personen betreffen, muss dies unbedingt auch Gegenstand der umfassenden Aufklärung werden.

„Für ein 'Tribunal' zum ausschließlichen Zweck der eigenen Image-Politur sind wir daher nicht zu haben“, kritisiert Mayr. Daher lehnen wir auch das plumpe Erwirtschaften von politischem Kleingeld durch bloße Polit-Effekthascherei ausdrücklich ab – etwas anderes stellt dieser eigene Ausschuss nämlich nicht da. Es kann also nur der Kontrollausschuss mit seinen umfassenden Prüfkompetenzen Garant für eine lückenlose Aufklärung sein.

„Wir alle sind – im Interesse der Stadt und aller LinzerInnen – an einer raschen, umfassenden und lückenlosen Aufklärung interessiert. Es ist jetzt nicht die Zeit, politische Schmutzwäsche zu waschen, sondern gemeinsam die Finanzgeschäfte der Stadt Linz aufzuarbeiten, schließlich geht es nicht nur darum, Schaden von der Stadt Linz abzuwenden, sondern solche Geschäfte in Zukunft auch von vornherein absolut ausschließen zu können“, so Schobesberger.

Presseunterlage HIER downloaden (pdf)

Von: Die Grünen Linz