Finanzen
Sonderstadtsenat: Stadt Linz bringt Klage gegen BAWAG P.S.K ein
Prof. Meinhard Lukas präsentierte die heute Morgen eingebrachte Klage gegen die Bawag P.S.K – Klage stützt sich auf bereits bekannte Eckpfeiler: Unwirksamkeit des Geschäfts, Fehlen von Gemeinderats- und Stadtsenatsbeschlüssen
„Wir sind überzeugt davon, dass das Geschäft mit der Bawag rechtsunwirksam bzw. anfechtbar ist und sind zuversichtlich, dass sich diese Rechtsposition der Stadt Linz auch im folgenden Verfahren durchsetzen wird“, so Stadträtin Eva Schobesberger und Klubobfrau Gerda Lenger unisono. Auch dass die Bawag-MitarbeiterInnen im Ausschuss nicht aussagen werden, und die Bawag offenbar wenig Interesse daran hat, dass noch offene Fragen beantwortet werden, spricht für sich.
Heute Morgen wurde die Klage der Stadt Linz gegen die BAWAG P.S.K am Handelsgericht Wien eingebracht. Klagsbegehren ist die Rückforderung der bisher getätigten Zahlungen aus dem Swap 4175, der Streitwert beträgt dabei ca. 25,2 Millionen Euro. Dabei wird die Klage mit der Unwirksamkeit des Swap-Geschäfts begründet: Verstöße gegen die kommunalrechtlichen Organisationsvorschriften, Fehlen einer Genehmigung durch den Gemeinderat und der Gemeindeaufsichtsbehörde sowie Wucher. Zusätzlich sei das Swap-Geschäft wegen Irrtums, List und dem Fehlen einer umfassenden Risikoaufklärung anfechtbar.
Die Argumentation der Klage stützt sich damit auf die bereits bekannten Eckpfeiler: Unter anderem darauf, dass bereits die notwendige Grundvoraussetzung- nämlich ein entsprechender Gemeinderatsbeschuss – fehlt.
Neben dem Einbringen der Klage wurde im heutigen Stadtsenat auch angekündigt, eine eigene „Swap-Homepage“ einzurichten, wo sämtliche Informationen zur Klage abrufbar sind. „Wir begrüßen diesen Entschluss des Bürgermeisters, endlich für eine offensive Informationspolitik einzustehen, und die LinzerInnen mittels einer eigenen Homepage über die Vorgänge rund um die Klage bestmöglich zu informieren“, so Schobesberger und Lenger.