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Montag, 26. Februar 2024

Sozialhilfevollzug in Linz: Änderungen rasch notwendig

Landesverwaltungsgericht hebt erneut Bescheid auf

Ein weiteres Mal ist eine Entscheidung der Sozialhilfebehörde der Stadt Linz nicht rechtens gewesen: Zu diesem Urteil ist laut einem aktuellen Medienbericht das Landesverwaltungsbericht gekommen. Konkret ist einem Bürger die Sozialhilfe gekürzt worden, ohne dessen individuelle Situation zu prüfen. „Dieser Fall reiht sich nahtlos in eine Serie von Entscheidungen ein, bei denen es beim Sozialhilfe-Vollzug in Linz an Fingerspitzengefühl und Augenmaß fehlt. Die Sozialreferentin und der Geschäftsbereichsdirektor müssen diesen unwürdigen Umgang mit Menschen, die dringend Unterstützung benötigen, endlich abstellen“, erneuert die Grüne Sozialsprecherin Julia Mandlmayr ihre Forderung. 

Von einem Linzer, der dem Medienbericht zufolge an einer langen Liste von Erkrankungen leidet, hatte die Sozialhilfebehörde im Vorjahr trotz seiner gesundheitlichen Situation plötzlich eine hohe Zahl an Jobbewerbungen verlangt, obwohl das AMS keine Arbeitsnachweise fordert. Weil der Bürger die geforderte Zahl an Bewerbungen nicht geschafft hatte, wurde ihm die Sozialhilfe gekürzt. Nun hat das Landesverwaltungsgericht den Bescheid aufgehoben. 

Statistik spricht klare Sprache

„Wie oft müssen wir von derartigen Fällen noch in der Zeitung lesen, bis sich endlich etwas ändert? Es kann nicht sein, dass Menschen, die es ohnehin besonders schwer haben, durch zusätzliche Hürden der Sozialhilfebehörde noch weiter unter Druck kommen und die individuellen Umstände der jeweiligen Klient:innen offensichtlich viel zu wenig berücksichtigt werden“, so Mandlmayr. Schließlich stehen diese offensichtlichen Missstände auch seit Monaten in der Kritik vieler Sozialhilfeorganisationen.

Dass die nun bekanntgewordene Bescheid-Aufhebung durch das Landesverwaltungsgericht kein Einzelfall ist, zeigt ein Blick auf die Statistik aus dem Vorjahr. Eine Anfrage der SPÖ im Landtag hat ergeben, dass in Linz alleine in der ersten Jahreshälfte des Vorjahres in 76 Fällen Beschwerde eingelegt worden ist. In 13 Fällen wurde dieser stattgegeben. Zum Vergleich: in allen übrigen 17 Bezirken des Bundeslandes ist im gleichen Zeitraum 17 Mal eine Beschwerde erhoben worden. 

Gesetzliche Grundlage gehört reformiert

Klar ist, dass die gesetzliche Grundlage, auf deren Basis die Auszahlung der Sozialhilfe erfolgt, dringend reformiert gehört. Dass hier auf diese restriktiven gesetzlichen Regelungen in der Vollzugspraxis der Stadt Linz noch eins draufgesetzt wird, ist aber beschämend. Rechtlicher Ermessensspielraum muss zugunsten der Menschen genutzt werden. Es kann nicht sein, dass die Sozialhilfe in Linz zu so vielen Beschwerden und Verwerfungen führt. In unserer Gesellschaft darf niemand im Stich gelassen werden“, betont die Grüne Sozialsprecherin.

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