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14.01.10 10:38

Silvesterknaller

4. Gemeinderatssitzung: Anfrage gem. §12 Abs.2 StL.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie jedes Jahr wurden auch zum letzten Jahreswechsel wieder in Linz Raketen, Schweizer Kracher und ähnliche pyrotechnische Waren der Klasse II massenweise in die Luft gejagt.

Laut §4 Absatz 3 Pyrotechnikgesetz dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II Personen unter 18 Jahren nicht überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden. Laut Absatz 4 ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II im Ortsgebiet verboten. Der Bürgermeister kann jedoch mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen, sofern nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten durch die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II Sicherheitsgefährdungen und unzumutbare Lärmbelästigungen nicht zu besorgen sind.

Laut §31 Pyrotechnikgesetz ist bei Zuwiderhandeln mit Strafen bis zu 2180 € oder 6 Wochen Arrest zu rechnen.

Das Knall-Verbot im verbauten Gebiet gilt ganz offensichtlich nicht ohne Grund: Jährlich kommt es durch unsachgemäße Verwendung von Knallern und Raketen zu zahlreichen, teils schweren Verletzungen, Knalltraumata, Sachbeschädigungen und zu Bränden. Die Umweltbelastung durch das Freisetzen von Schadstoffen wie Schwefel, Phosphor und Schwermetallen ist nicht zu unterschätzen und ist anhand der Luftmessungen der Oö Landesregierung mit den Schadstoffspitzen um Mitternacht eindeutig belegbar. Kleinkinder, alte und kranke Menschen sowie Haustiere leiden besonders unter der exzessiven Knallerei.

Die Nicht-Einhaltung des Knallverbots bzw. deren Duldung widerspricht auch eindeutig der am 22.1.2009 einstimmig beschlossenen Linzer Charta für die Gestaltung und Weiterentwicklung von Linz in akustischem Sinn:

www.hoerstadt.at/linzer_charta/dokument.html

 

Ich ersuche um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Die Marktordnung der Stadt Linz erlaubt grundsätzlich den Verkauf von Pyrotechnikwaren ab Klasse II. Wieviele Genehmigungen wurden in Linz zum Jahreswechsel 2009/2010 für Knaller- und Raktenverkauf auf Öffentlichem Gut erteilt? Gab es positive polizeiliche Stellungnahmen zu allen von der Stadt Linz bewilligten Verkaufsständen?

  1. Falls trotz negativer polizeilichen Stellungnahmen zuvor beantragte Stände bewilligt wurden, weshalb erteilte man trotzdem die entsprechenden Bewilligungen?

  1. Ein an der Johann-Wilhelm-Kleinstraße, Ecke Freistädterstraße situierter Silvesterstand (Foto 1, Beilage) war sowohl auf dem Gehsteig als auch auf dem Radweg platziert. Gab es für diese totale Inanspruchnahme des Gehsteiges und des Radweges eine Genehmigung nach Stvo?

  1. An der Freistädterstraße im Bereich Bushaltestelle Sonnebrgerstraße wurde sowohl der Geshteig als auch der Radweg durch eine Hinweistafel für einen Feuerwerk-Verkuafsstand blockiert (Foto 2, Beilage). War das Anbringen dieser Tafel gemäß Stvo genehmigt?

  1. Für wie viele Verkaufsstände, die Gehsteige oder Radwege zur Gänze blockierten, gab es eine Genehmigung nach Stvo?

  1. Zu wie vielen Bränden kam es in der Silvesternacht auf Grund der Verwendung von Pyrotechnikwaren im Linzer Stadtgebiet? Wie oft musste die Linzer Berufsfeuerwehr aus besagtem Grund ausrücken? Wie hoch sind die Kosten für die Einsätze und wer übernimmt/übernahm diese?

  1. Wie viele Verletzte wurde infolge der Silvester-Knallerei in den Linzer Krankenhäusern bzw. deren Ambulanzen behandelt?

  1. In einigen Linzer Stadtteilen wurde zur Jahreswende 2009/2010 nicht nur um Mitternacht sondern auch viele Stunden bzw. sogar Tage vorher und nachher sehr große Mengen pyrotechnischer Waren der Klasse II gezündet. Da es für Linz keine bürgermeisterliche Verordnung nach §4 Abs.4 Pyrotechnikgesetz, die bestimmte Teile von Linz von dem Verbot der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II ausnimmt, gibt, ist diese Knallerei gesetzlich nicht gedeckt. Wie viele Anzeigen bzw. Stafen wegen Übertretung des Pyrotechnikgesetzes gab es in diesem Zusammenhang?

  1. Sind konkrete Maßnahmen geplant, um künftig die jährlich immer mehr ausufernde gesundheitsschädliche Silvester-Knallerei auf ein erträgliches Maß einzudämmen bzw. zu verhindern?

  1. Wenn ja, welche Schritte sind geplant? Wird eventuell eine Änderung der Marktordnung angedacht?

Von: Gerda Lenger