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OÖ. Musikschulgesetz, Resolution an den OÖ. Landtag
6. Gemeinderatssitzung: Antrag gem. §12 Abs. 2 StL. 1992
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
gemäß §10 OÖ. Musikschulgesetz betreffend die Bereiche für Förderungen an eine musikschulbetreibende Gemeinde leistet das Land OÖ. „...einen Personalkostenzuschuss...für die gemäß §3 tätigen Lehrpersonen einschließlich des Leiters...“
Als Direktor/Direktorin wird im §2 Abs.2 OÖ Musikschulgesetz jene Funktion im OÖ. Landesmusikschulwerk bezeichnet, die insbesondere den (Führungs)Kriterien Koordinierung und Überwachung der Landesmusikschulen in fachlicher Hinsicht entsprechen soll. Auf der funktional und hierarchisch niedrigeren Stufe der Leitung des örtlichen Unterrichtsbetriebs (Zweigstellen) obliegt gemäß §2 Abs.3 deren Leitung dann einem geeigneten Musiklehrer/Musikschullehrerin.
Die Leitung eines derart umfangreichen Betriebs wie der Linzer Musikschule stellt jedoch eine klassische Managementfunktion dar. Diese Erkenntnis findet seit November 2002 mit dem Einsatz von VerwaltungsmanagerInnen in der Leitung ihre volle praktische Bestätigung im Geschäftsbetrieb.
Derzeit erhält die Musikschule der Stadt Linz nicht 100% des DirektorInnengehalts, sondern nur 80% (und davon dann 55%) vom Land OÖ. gefördert.
Um diese, wie die Praxis zeigt, nicht immer sinnvolle Regelung bezüglich Leitung des örtlichen Unterrichtsbetriebs sowie die darauf basierende Förderung zu ändern stellen die unterzeichneten GemeinderätInnen folgenden
Antrag
Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an den OÖ. Landtag:
„Der Linzer Gemeinderat fordert den Oö Landtag auf, den §2 Abs.3 OÖ Musikschulgesetz dahingehend abzuändern, dass die Leitung des örtlichen Unterrichtsbetriebes an einer Landesmusikschule einschließlich des Unterrichtsbetriebes an Zweigstellen nicht nur einem dafür geeigneten und zum Leiter/zur Leiterin bestellten Lehrer/Lehrerin obliegen muss, sondern auch einem Verwaltungsmanager/einer Verwaltungsmanagerin übertragen werden kann.
Zudem fordert der Linzer Gemeinderat den OÖ. Landtag auf, künftig für das DirektorInnengehalt des Linzer Musikschuldirektors/der Linzer Musikschuldirektorin 100% als Förderungsbasis anzuerkennen."
Berichterstatterin
GRin Gerda Lenger