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Novelle des Telekommunikationsgesetzes zur „Vorratsdatenspeicherung“
5. Gemeinderatssitzung: Antrag gem. §12 Abs. 1 StL. 1992
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Begutachtungsfrist zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes hat eine große Zahl von besorgten Stellungnahmen seitens Interessensvertretungen, Vereinigungen sowie BürgerInnen zur geplanten Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ausgelöst. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass sämtliche Telekom- und Internet-Verbindungsdaten sowie Handystandortdaten aller BürgerInnen von den Providern für mindestens sechs Monate gespeichert werden müssen.
Die „ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz“ fasst als „Fazit“ ihre lange Stellungnahme so zusammen:
„Die Vorratsdatenspeicherung bedeutet einen höchst gefährlichen Einschnitt im Umgang der Politik mit bürgerlichen Freiheitsrechten. Das eigentliche Ziel des Vorhabens, dem internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität Einhalt zu gebieten, wird man anhand des vorliegenden Gesetzesentwurfs nicht erfüllen können. Stattdessen wird man massenweise Daten unbescholtener Bürger ohne irgendein Verdachtsmoment verarbeiten und diese dem Risiko aussetzen, dass deren persönliches Leben bloß auf Grund vager Verdachtsmomente massiv durchleuchtet wird.
Über den Sinn der Richtlinie geht der vorgelegte Entwurf insoweit beträchtlich hinaus, dass er sich nicht auf Datenzugriffe bei tatsächlicher organisierter Kriminalität beschränkt, sondern undifferenziert und unklar bei „schweren Straftaten“ zugegriffen werden soll. Mit EU-Recht lässt sich der vorgelegte Entwurf nicht rechtfertigen, vielmehr bekundet er den Willen des österreichischen Gesetzgebers zur exzessiven Überwachung des Privatlebens seiner Bürger in allen Lebensbereichen.
Es wird daher empfohlen diesem Entwurf generell die Zustimmung zu verweigern und in einem allfälligen Verfahren vor dem EuGH unter Hinweis auf die seit 1. Dezember 2009 geltenden EU-Grundrechtscharta, den Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der verfassungsgesetzlich garantierten Grund- und Freiheitsrechte auf eine Aufhebung der EG-Richtlinie 2006/24/EG hinzuarbeiten.“
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag beklagt, wie schon 2007, dass ein solches Gesetz „mit der unseren Rechtsstaat prägenden Tradition bricht, in die (grund)rechtlich geschützten Positionen des einzelnen zu Strafverfolgungszwecken nur bei Vorliegen entsprechender Verdachtsmomente einzugreifen.“
Zumindest fragwürdig erscheint die EG-Richtlinie 2006/24/EG aber auch in Bezug auf den am 1.12.2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon und die daher unmittelbare Wirkung der EU-Grundrechtscharta. Mittlerweile haben unter anderem der Wiener Landtag und der Innsbrucker Gemeinderat klar Stellung gegen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung bezogen.
Deshalb stellt die Gemeinderatsfraktion der GRÜNEN gemäß § 12 Abs.1 StL. folgenden
Antrag
Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Österreichische Bundesregierung: „Der Gemeinderat der Stadt Linz fordert die Österreichische Bundesregierung auf, die Novelle des Telekommunikationsgesetzes [117/ME (XXIV.GP)] nicht umzusetzen und sich auf europäischer Ebene für die Aufhebung der Richtlinie einzusetzen.“
Berichterstatter: GR Severin Mayr