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25.05.09 13:19

Erstellung eines Baulückenkatasters für Linz

04.06.2009: Antrag gem. §12 Abs. 1 StL. 1992

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der tägliche Flächenverbrauch beträgt in Österreich ca. 20 ha und bringt vielschichtige Probleme wie Zersiedelung, Verkehr, Störung des Wasserhaushaltes und vieles mehr mit sich. Die Wiedernutzung von ungenutzten Flächen im Bestand verringert die Bautätigkeit auf der grünen Wiese und trägt u.a. zum Bodenschutz bei. Durch die Ansiedelung von neuen Wohngebieten im bereits existierenden, als Bauland gewidmeten, Siedlungsgebiet werden zusätzlich innerstädtische Strukturen gestärkt, was auch die Qualität der Raumnutzung erhöht. „Baulücken“ sind aber nicht nur Lücken zwischen zwei bebauten Grundstücken, wie sie insbesondere bei geschlossener Bauweise für jeden erkennbar sind. Die für einen sinnvollen Baulückenkataster maßgebende Definition umfasst auch geringfügig bebaute oder übergroße Grundstücke sowie fehlgenutzte Flächen. Darüber hinaus sollen auch kleinere Flächen am Rande vorhandener Bebauung erfasst werden, auf die eine Ausdehnung der Besiedelung sinnvoll erscheint. Es geht also darum, zusätzliche Wohnungskapazitäten unter Schonung des unbebauten Landschaftsraumes zu schaffen. Neben einer kompakten Siedlungsstruktur müssen aber auch Freiräume, Spiel- und Stadtplätze, Parks und Grünflächen geschaffen werden. Dadurch entstehen im Rahmen einer Innenentwicklung attraktive Wohnquartiere, die mit „Wohnen auf der grünen Wiese“ konkurrenzieren können. Die Siedlungsentwicklung nach Innen wird immer mehr als zukunftsweisende und sinnvolle Strategie der Stadtentwicklung angesehen. Ein unterstützendes Element für eine nachhaltige Stadtentwicklung durch Weiterbauen im Bestand ist ein Baulückenkataster für die Stadt. Ziel eines solchen Katasters ist es, das Nachverdichtungspotential einer Stadt „sichtbar“ zu machen und zu quantifizieren. Mit einer Veröffentlichung eines Baulückenkatasters soll ein Instrument zur Reaktivierung Mobilisierung des im Stadtgebiet vorhandenen Baulückenpotentials geschaffen werden. Ein solcher Kataster soll ArchitektInnen, MaklerInnen und Bauwilligen als Information und Entscheidungshilfe dienen.

Daher stellt die Gemeinderatsfraktion der GRÜNEN gemäß § 12 Abs.1 StL. folgenden Antrag

Der Gemeinderat beschließe: „Der für Raumplanung und Stadtentwicklung zuständige Stadtrat Klaus Luger wird ersucht, die zuständigen Stellen mit der Erstellung eines Baulückenkatasters für Linz zu beauftragen, um das Nachverdichtungspotential - Stadtgrün schonend - „sichtbar“ zu machen und zu quantifizieren. Der Kataster wird dem Gemeinderat vorgestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.“ Weiters wird beantragt, diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu setzen.

Berichterstatterin

GRin Gerda Lenger