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25.05.09 13:24

Allgemeine Förderungsrichtlinien um Gleichstellungsbilanzen erweitern

04.06.2009: Antrag gem. §12 Abs. 1 StL. 1992

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

bisherige Bemühungen, die Arbeitsmarktintegration von Frauen zu verbessern und die Einkommensschere zu schließen, müssen als zuwenig, zuwenig weit reichend und teilweise als gescheitert beurteilt werden. Zwar gibt es mit den Gleichbehandlungsgesetzen ein gesetzliches Regelwerk, mit den Gleichbehandlungsanwaltschaften eine Art Ombudsstelle und mit den AMS-Maßnahmen Schulungs- und Unterstützungsangebote für arbeitsuchende Frauen, was aber fehlt sind wirksame Instrumente zur Erreichung tatsächlicher Gleichbehandlung am Arbeitsmarkt. Als einfaches, transparentes, praxisnahes Instrument wurden Modelle von Gleichbehandlungsbilanzen entwickelt.

In einer Gleichbehandlungsbilanz werden einige Schlüsselkreterin mit objektiven Daten gemessen und mit dem Branchenschnitt und Daten des Betriebes verglichen. Die Errechnung einer Gesamtbewertung dient als Ansatzpunkt, um konkrete Maßnahmen gezielt zum Einsatz zu bringen und schrittweise eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern in einem Betrieb zu erreichen. Im Interesse von politischen Zielen und im Interesse der Betriebe und deren MitarbeiterInnen muss eine Bindung der (Wirtschafts-) Förderung an Frauenförderung vorausgesetzt werden.

Daher stellt die Gemeinderatsfraktion der GRÜNEN gemäß § 12 Abs.1 StL. folgenden Antrag

Der Gemeinderat beschließe: „Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die zuständigen Stellen der Stadt Linz die Allgemeinen Förderrichtlinien der Stadt Linz dahin gehen zu ändern, dass §3 der Richtlinien (Fördervoraussetzungen) Punkt f um die Vorlage einer Gleichstellungsbilanz (ab einer Betriebsgröße von 10 MitarbeiterInnen) als Voraussetzung ergänzt wird.“ Weiters wird beantragt, diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu setzen.

Berichterstatterin

Mag.a Maria Buchmayr